Auf Anfrage von Rh Wieczorek zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue erläutert Frau Pesel, dass die Aussagen –„keine Auswirkungen von Lärm und Geruch auf das Plangebiet“- richtig ist. In dem Gebiet entstehen möglicherweise emittierende Anlagen, deren Immissionen auf die umliegenden Gebiete einwirken könnten. Die Schutzansprüche dieser Gebiete, wie auch der eigene Schutzanspruch des Plangebietes sind in den Flächennutzungsplan eingeflossen.

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