Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Rat kann in seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104 NKomVG).

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Auf die Bildung des Verwaltungsausschusses wird verzichtet.