Sitzung: 14.11.2011 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 11/649/2011
Der Rat kann in
seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder
beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104
NKomVG).
Der Rat fasst den
Beschluss:
Auf die Bildung des Verwaltungsausschusses wird verzichtet.