Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm Mattiesch verpflichtet gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) per Handschlag Ratsfrau Heike Dinkel und die Ratsherren Uwe Bannöhr, Henning Hanke, Henning Harms, Andreas Piel und Torsten Schulz, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Rh Schulz verpflichtet Bgm Mattiesch.

 

Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weist Bgm Mattiesch die Ratsmitglieder darauf hin, gem. § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.

 

Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz NKomVG ausgehändigt.