Bgm Mattiesch verpflichtet gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) per
Handschlag Ratsfrau Heike Dinkel und die
Ratsherren Uwe Bannöhr, Henning Hanke, Henning Harms, Andreas Piel und
Torsten Schulz, ihre Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
beachten.
Rh Schulz
verpflichtet Bgm Mattiesch.
Gemäß § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weist Bgm Mattiesch die
Ratsmitglieder darauf hin, gem. § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gem. § 41 zu beachten und das Vertretungsverbot
(Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.
Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
NKomVG ausgehändigt.