Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Auf Antrag des stellv. Bgm Struck fasst der Rat den

 


Beschluss:

Bürgermeister Uwe Beckmann nimmt neben den Aufgaben gem. § 106 Abs. 1 Satz 1 – 4 auch alle übrigen Verwaltungsaufgaben wahr.
Auf die Berufung eines Gemeindedirektors wird verzichtet.