Sitzung: 15.11.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/668/2011
Auf Antrag des
stellv. Bgm Struck fasst der Rat den
Beschluss:
Bürgermeister Uwe Beckmann nimmt neben den Aufgaben
gem. § 106 Abs. 1 Satz 1 – 4 auch alle übrigen Verwaltungsaufgaben wahr.
Auf die Berufung eines Gemeindedirektors wird verzichtet.