Gemäß § 60 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der
Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten.
Bgm Ringel verliest die Verpflichtungserklärung und
verpflichtet die Ratsfrauen Britta Fink und Rosmarie Geuder sowie die
Ratsherren Uwe Beckmann, Andreas Barge, Timo Burmester, Thomas Fahren, Wolfgang
Peemöller, Wilhelm Schnell, Carsten Schulz und H.-Wilhelm Struck per Handschlag
und überreicht eine Textausgabe des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG.
Danach verpflichtet Rh Beckmann den Bgm Ringel per
Handschlag.