Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Bgm Ringel verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsfrauen Britta Fink und Rosmarie Geuder sowie die Ratsherren Uwe Beckmann, Andreas Barge, Timo Burmester, Thomas Fahren, Wolfgang Peemöller, Wilhelm Schnell, Carsten Schulz und H.-Wilhelm Struck per Handschlag und überreicht eine Textausgabe des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG.

 

Danach verpflichtet Rh Beckmann den Bgm Ringel per Handschlag.