Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Bgm Hintzmann
verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsfrauen Manuela
Brownlee und Margret Deegen sowie die Ratsherren Harald Kohls, Wilfred Freitag,
Peter Wede, Sven Fritz, Wilhelm Buttnop und Stefan Harms per Handschlag und
überreicht eine Textausgabe des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG.
Danach verpflichtet
Rf Deegen Bgm Hintzmann per Handschlag.