Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Bgm Hintzmann verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsfrauen Manuela Brownlee und Margret Deegen sowie die Ratsherren Harald Kohls, Wilfred Freitag, Peter Wede, Sven Fritz, Wilhelm Buttnop und Stefan Harms per Handschlag und überreicht eine Textausgabe des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG.

Danach verpflichtet Rf Deegen Bgm Hintzmann per Handschlag.