Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung vom 13.03.2007 nach § 50 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen. Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

Der Rat Karwitz fasst daraufhin folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Karwitz vom 13.03.2007 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.