Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat der Gemeinde Jameln gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung.

Einige Regelungen der im Entwurf vorliegenden Geschäftsordnung sollen vor Verabschiedung intensiver beraten werden.

 

Auf Antrag von Rh Klatt fasst der Rat den


Beschluss:

Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung wird vertagt.