Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ stehen der Gemeinde Göhrde drei Sitze für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode zu.

 

Die Sitzverteilung erfolgt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

 

Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.

 

Frau Bombeck erläutert den Sachverhalt. Von den 3 Sitzen entfällt 1 Sitz auf die Gruppe Göhrde. Über die anderen muss durch Losverfahren entschieden werden.

 

Die Gruppe Göhrde benennt    Rf Molter.

 

Nach kurzer Aussprache wird auf Losentscheid verzichtet.

Als weitere Vertreter werden Bgm Stegemann und Rh Meyer benannt.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ wird die Gemeinde Göhrde vertreten durch:

Rf Molter

Bgm Stegemann
Rh Meyer