Sitzung: 08.11.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/642/2011
Sachverhalt:
Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ stehen der Gemeinde Göhrde drei Sitze für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode zu.
Die Sitzverteilung erfolgt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.
Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.
Frau Bombeck
erläutert den Sachverhalt. Von den 3 Sitzen entfällt 1 Sitz auf die Gruppe
Göhrde. Über die anderen muss durch Losverfahren entschieden werden.
Die Gruppe Göhrde
benennt Rf Molter.
Nach kurzer Aussprache wird auf Losentscheid verzichtet.
Als weitere Vertreter werden Bgm Stegemann und Rh Meyer benannt.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ wird die Gemeinde Göhrde vertreten durch:
Rf Molter
Bgm Stegemann
Rh Meyer