Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Hat der Rat zuvor beschlossen, dass dem Bürgermeister nur die repräsentativen Aufgaben obliegen sollen und die Verwaltungsaufgaben von einer Gemeindedirektorin/einem Gemeindedirektor wahrgenommen werden, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

 

Soll die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

Die Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

Frau Bombeck erläutert den Sachverhalt.

 

Stv Bgm Jahnke schlägt                stv Bgm Klappstein        als Verwaltungsvertreterin vor.

 

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 

Die Ernennungsurkunde wird stv Bgm Klappstein übergeben.

Der Diensteid wurde bereits 2006 abgelegt.

 

 

 


Beschluss:

Stellvertretende Bürgermeisterin Rosalinde Klappstein wird mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin) des Bürgermeisters beauftragt.