Sitzung: 08.11.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/617/2011
Frau Bombeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Es
liegen 2 Entwürfe für eine neue Geschäftsordnung vor. Da auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses verzichtet wurde, erfolgen die Beratungen zum Entwurf 1.
Rh Porip beantragt, dass die einzelnen §§ nacheinander
besprochen und Änderungsvorschläge entsprechend erläutert und einzeln
abgestimmt werden sollen. Im Anschluss soll eine Schlussabstimmung erfolgen.
Ein
Änderungsantrag von Rf Molter wird dem Bürgermeister übergeben (Anlage
1).
§
1 -
§
2 -
§
3 - Rh Scherlies bittet um Korrektur der
Nummerierung (3) (2)
§
4 -
§
5 -
§
6 -
§
7 -
§
8 -
§
9 -
§
10
Rh Porip erläutet, dass im Entwurf 2 der GO über §10
(6) folgender Satz steht:
„Der Bürgermeister kann im Einzelfall zulassen, dass
ein Ratsmitglied mehr als einmal zu einer Sache sprechen darf. Bei Widerspruch
entscheidet der Rat.“
Er beantragt, diesen Satz in die
Geschäftsordnung aufzunehmen, da durch den Verzicht auf einen
Verwaltungsausschuss umfangreiche Diskussionen im Rat erforderlich sein können.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von Rh Porip
mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
einstimmig zugestimmt.
§
11 -
§
12 -
§
13 -
§
14 -
§
15 -
§
16 -
§
17
Rf Molter beantragt, die zeitliche Begrenzung
für die Einwohnerfragestunde auf 30 Minuten zu erhöhen.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von Rf Molter
mit 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen
einstimmig zugestimmt.
Rf Molter beantragt, dass die Fragen der
Einwohner in die Niederschrift zur Ratssitzung aufgenommen werden sollen. Ein
Wortprotokoll ist nicht erforderlich. Stichworte zu den Fragen und Antworten
sind ausreichend. Die Anfragen sollen schriftlich beantwortet werden.
Herr Rhode erläutert, dass bei Aufnahme der Einwohnerfragestunde
in die Tagesordnung der § 4 „Sitzungsverlauf“ entsprechend geändert werden
muss.
In der Regel werden die mündlichen Anfragen in der
Einwohnerfragestunde auch mündlich beantwortet. Auch schriftlich vorgelegte
Anfragen werden dort mündlich beantwortet.
Rf Molter erklärt, dass eine schriftliche Antwort auf
Wunsch der Einwohner zugeschickt werden soll. Wenn die Frage bereits in der
Einwohnerfragestunde beantwortet werden kann, ist schriftliche Antwort nicht
unbedingt erforderlich.
Rf Klappstein erläutert, dass mündliche Anfragen
mündlich beantwortet und schriftliche schriftlich beantwortet werden sollten.
Sie befürwortet, dass nur die Frage und die Antwort, nicht aber die
Erläuterungen hierzu, zu protokollieren sind.
Nach kontroverser Aussprache zum Antrag von Rf Molter
wird folgender Text in die Geschäftsordnung
aufgenommen:
Die Einwohnerfragestunde
wird in die Tagesordnung aufgenommen. Die Fragen der Einwohner und die
Antworten sind in Kurzform zu protokollieren. Die Beantwortung erfolgt
mündlich. Falls das nicht möglich ist, erhält der Einwohner eine schriftliche
Antwort.
Ja 5 Nein 3
Enthaltung 1
Mehrheitlich beschlossen
§ 4 der Geschäftsordnung
wird entsprechend ergänzt..
§ 18
(6)
Rh Porip beantragt, dass zusätzlich zum
Bürgermeister ein stellv. Bgm über die Genehmigung des letzten Ratsprotokolls
beschließen soll.
Nach kurzer Aussprache wird der Antrag von Rh Porip
mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
mehrheitlich abgelehnt.
§
19 -
§
20 -
Schlussabstimmung
zur Geschäftsordnung – Entwurf 1 – mit oben stehenden
Änderungen –
Ja 9 nein 0 Enthaltung 0
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die
aktualisierte Fassung ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.