Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Bgm Harlfinger verliest die Pflichtenbelehrung und
verpflichtet die Ratsmitglieder
Christof Goebel, Eckhard Jahnke, Rosalinde Klappstein,
Andreas Meyer, Brigitte Molter,
Karl-Otto Porip, Klaus Scherlies und Thomas Stegemann
per Handschlag.
Rf Klappstein verpflichtet Bgm Harlfinger per
Handschlag.
Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt.