Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bgm Harlfinger verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet die Ratsmitglieder

Christof Goebel, Eckhard Jahnke, Rosalinde Klappstein, Andreas Meyer, Brigitte Molter,

Karl-Otto Porip, Klaus Scherlies und Thomas Stegemann per Handschlag.

Rf Klappstein verpflichtet Bgm Harlfinger per Handschlag.

 

Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt.