Sachverhalt:
Für jeden der von dem Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG eine Ausschussvorsitzende oder ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen. Für die Verteilung der Vorsitze im so genannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.
In der sich daraus ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt. Sollte es bei gleichen Höchstzahlen im Rahmen des Zugreifverfahrens zur Losentscheidung kommen, hat der Bürgermeister das Los zu ziehen.
Der Zugriff der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Benennung der Vorsitzenden und Vertreterin oder Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen; eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.
Losentscheid zwischen CDU und B 90/Die Grünen
1. Zugriffsrecht
B 90/Die Grünen Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
Ausschussvorsitzende: Rf Birgit Stute
stellv.
Ausschussvorsitzende: Bgm Elke Mundhenk
2. Zugriffsrecht
CDU Umwelt- und Bauausschuss
Ausschussvorsitzender: Rh Jörg-Heinrich
Siemke
stellv.
Ausschussvorsitzender: Rh Holger Tapper
Losentscheid zwischen B 90/Die Grünen und CDU
3. Zugriffsrecht
B 90/Die Grünen Ausschuss für Finanzen und Controlling
Ausschussvorsitzender: Rh Jörg Hoffheinz
stellv.
Ausschussvorsitzender: stellv. Bgm Norbert Schwidder