Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsmitglieder beratende Ausschüsse bilden. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder ihnen angehören sollen. Der Rat kann beschließen, dass neben den Ratsmitgliedern auch andere Personen beratende Mitglieder von Ausschüssen werden.
Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppen sowie die evtl. „anderen Personen“ erfolgt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.
Sollen Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und anderen Personen besetzt werden, so ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die anderen Personen entfallenden Sitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu ermitteln. Bei evtl. Losentscheidungen zieht der Bürgermeister die Lose.
Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und evtl. anderen Personen, für die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“ Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- und gruppenlose Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.
Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.
In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Fachausschüsse mit jeweils 9 stimmberechtigten Mitgliedern gebildet:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Bau- und Umweltausschuss
Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der
Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss
festzustellen.
Rh Dr. Lange erklärt, dass drei Ausschüsse, und zwar
1. Aussschuss für Stadtentwicklung und Soziales
2. Umwelt- und Bauausschuss
3. Ausschuss für Finanzen und Controlling
gebildet werden sollen. Die Ausschüsse sollen mit je 8 Ratsmitgliedern besetzt werden.
Rf Felber spricht sich gegen die Bildung des dritten Ausschusses aus.
Stellv. Bgm Schwidder, Rh Dr. Lange und Rh Herzog sprechen sich für die
Einrichtung des Ausschusses für Finanzen und Controlling aus. Sie erhoffen sich
dadurch mehr Transparenz und eine auch für die Bürger übersichtlichere
Haushaltspolitik.
Rh Tapper erkundigt sich nach den Kosten
für den zusätzlichen Ausschuss.
Die entstehenden Kosten können nicht ohne Vorermittlungen beziffert werden.
Darauf hin stellt Rh Tapper den Antrag, die Bildung des dritten Ausschusses
zurückzustellen.
Nach kurzer Aussprache wird der Antrag von Rh Tapper mit 8 JA-Stimmen, 12
NEIN-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Die Bildung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales
des Umwelt- und Bauausschusses und
des Ausschusses für Finanzen und Controlling
sowie die Besetzung mit je 8 Ratsmitgliedern
wird mit 13 JA-Stimmen, 5
NEIN-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen
beschlossen-
Ohne weitere Aussprache fasst der StRat folgenden
Beschluss:
Folgende Ausschüsse werden gebildet:
Umwelt- und Bauausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
Ausschuss für Finanzen und Controlling
Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung der Ausschüsse wird wie
folgt festgestellt:
Umwelt- und Bauausschuss
Rh Holger Tapper
Rh Jörg-Heinrich Siemke
Rf Maren Ramm
Rh Dr. Hans-Christian Lange
Rh Oliver Krull
Rh Erwin Schumacher
Rh Kurt Herzog
Rh Dr. Olaf Praetsch
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales
Rh Günter Voß
Rh Ernst Bader
Rf Birgit Stute
Bgm Elke Mundhenk
Rf Ulrike Freudenthal
Rh Erwin Schumacher
Rh Dirk Brüggemann
Rh Dr. Olaf Praetsch
Ausschuss für Finanzen und Controlling
Rh Kurt Behning
Rh Kay Stoedter
Rh Jörg Hoffheinz
Rf Dorothea Kittmann
stellv. Bgm Norbert Schwidder
stellv. Bgm Herbert Hanke
Rh Dirk Brüggemann
Rh Bernard Fathmann
Einstimmig beschlossen
22 JA-Stimmen