Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

Die Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung „stellvertretende Bürgermeisterin“ oder „stellvertretender Bürgermeister“.

Rh Dr. Lange beantragt, zwei Vertreter/-innen für die Bürgermeisterin zu wählen:
Dem Antrag wird mit 18 JA-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen zugestimmt:

Dem Antrag von Rh Dr. Lange, gleichberechtigte Vertreter/-innen zu wählen, wird mit 22 JA-Stimmen zugestimmt.

Rh Schwidder schlägt für die SPD-Fraktion Rh Schwidder vor.
Rf Felber schlägt für die CDU-Fraktion Rh Behning vor und beantragt geheime Wahl.

Als Wahlhelfer/-in werden von Bgm Mundhenk benannt:
Rh Brüggemann, Rh Stoedter und Rf Stute

Die Auszählung der abgegebenen 22 Stimmen hat folgendes Ergebnis:

Norbert Schwidder                        13 Stimmen
Kurt Behning                                      9 Stimmen

Damit ist Norbert Schwidder zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Er nimmt die Wahl an.

Rh Schumacher schlägt für die UWG-Fraktion Herbert Hanke vor.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Rf Felber beantragt geheime Wahl.

Die Auszählung der abgegebenen 22 Stimmen hat folgendes Ergebnis:

Herbert Hanke                                 19 JA-Stimmen
                                                                 2 Nein-Stimmen
                                                 1 Stimmenthaltung

Damit ist Herbert Hanke zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Er nimmt die Wahl an.