Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Sachverhalt:

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der Stadtdirektorin oder des Stadtdirektors.

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

In der vergangenen Wahlperiode war die Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters, Frau Petra Steckelberg, allgemeine Vertreterin des Stadtdirektors. Es wird daher empfohlen, Frau Steckelberg durch Beschluss in das Amt zu bestellen.

Nach kurzer Aussprache fasst der StRat folgenden

 

 


Beschluss:

Mit der allgemeinen Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Dannenberg (Elbe) wird die Erste Samtgemeinderätin, Frau Petra Steckelberg, beauftragt.

Bgm Mundhenk überreicht Frau Steckelberg die Ernennungsurkunde.
1. SgRätin Petra Steckelberg bedankt sich für das in sie gesetzte Vertrauen.