Sitzung: 04.11.2011 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 11/556/2011
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten (4 oder 6) mit Stimmrecht sowie Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG).
In seiner ersten Sitzung bestimmt der Rat die Beigeordneten gemäß § 71 Abs. 2 Sätze 2 bis 7 und Abs. 3 sowie die in § 74 Abs. 1 Nr. 3 genannten Mitglieder des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG.
Die Verteilung der Beigeordnetensitze auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer. Die sich aus der Berechnung ergebenen Sitze werden von den Fraktionen und Gruppen den von Ihnen gewünschten Personen zugewiesen. Für jede Ratsfrau und jeden Ratsherren, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin oder ein zweiter Vertreter bestimmt werden.
Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des
Verwaltungsausschusses stellt der Rat durch Beschluss fest.
Beschluss:
Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:
CDU Barbara
Felber Vertr.
Günter Voß
CDU Kurt
Behning Vertr.
Ernst Bader
SPD Norbert
Schwidder Vertr.
Ulrike Freudenthal
Oliver Krull
B 90/DieGrünen Elke Mundhenk Vertr.
Birgit Stute
B 90/Die Grünen Dr.
Hans-Christian Lange Vertr.
Maren Ramm
Los für UWG Herbert
Hanke Vertr.
Erwin Schumacher
Bürgerliste Bernard
Fathmann Vertr.
Dr. Olaf Praetsch
Grundmandat
SOLi Kurt
Herzog Vertr.
Dirk Brüggemann
Vorsitzende: Bürgermeisterin Elke
Mundhenk