Beschluss: Vertagung

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt.

Da noch Beratungsbedarf besteht, wird der Tagesordnungspunkt vertagt und ist über den VA dem StRat vorzulegen-.