Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere
bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung
festgelegt.
Da noch Beratungsbedarf besteht, wird der Tagesordnungspunkt vertagt und ist über den VA dem StRat
vorzulegen-.