Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode.

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl noch nicht fest steht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt.

Rh Dr. Praetsch bittet um Wahlvorschläge.

Rh Dr. Lange schlägt für die Fraktion B90/Die Grünen Rf Elke Mundhenk vor.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht,

Rf Felber beantragt für die CDU-Fraktion geheime Wahl.

Als Wahlhelfer/-in werden von Rh Dr. Praetsch benannt:
Rh Kurt Behning, Rh Dirk Brüggemann, Rf Birgit Stute

 


Die Auszahlung der abgegebenen 22 Stimmen hat folgendes Ergebnis:
18 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Damit ist Elke Mundhenk zur Bürgermeisterin gewählt.
Sie nimmt die Wahl an.

Bürgermeisterin Mundhenk übernimmt den Vorsitz.