Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Sachverhalt:

Der Rat kann in seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104 NKomVG).

Rf Felber stellt den Antrag, einen Verwaltungsausschuss einzurichten.

Ohne weitere Aussprache fasst der StRat folgenden

 


Beschluss:
Für die Stadt Dannenberg (Elbe) wird ein Verwaltungsausschuss gebildet.