Sachverhalt:
Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Bgm Voß verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet jedes Ratsmitglied per
Handschlag.
Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt.