Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bgm Voß verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet jedes Ratsmitglied per Handschlag.
Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt.