Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 06.11.2006 nach § 50 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen. Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 06.11.2006 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.