Bgm Schulz
verpflichtet mit Handschlag die Ratsmitglieder Lars Ahrens, Alwin Beutler, Uwe
Beutler, Volker Eichhorst, Dirk Kronshage, Bärbel Mahnke, Matthias Meine und
Eike Wittkopf gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Er händigt jedem
Ratsmitglied die Textfassung des „Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes“ aus.
Ratsherr Wittkopf
verpflichtet Heinz Schulz per Handschlag.