Frau
Pesel erläutert die vorliegen Anregungen und Stellungnahmen (s. Anlage zur
Vorlage).
Nicht
alle können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gewertet werden. Die Regelung
dieser Punkte in einem städtebaulichen Vertrag bleibt dem Rat aber als
Möglichkeit.
Es gibt
2 Schwerpunkte bei den Anregungen und Stellungnahmen: Lärm und Geruch. Die Immissionswerte
müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, auch bezüglich der
Vorschriften für das Heilbad. Die Werte für Lärm und Schadstoffe sind
gesetzlich festgelegt und in die Festsetzungen des B-Planes aufgenommen.
Rh
Wieczorek verlässt die Sitzung.
Der
Stadtrat fasst folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Ja
8 Nein 3
Enthaltung 1
Mehrheitlich beschlossen.
Zu b)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
b) Der
Bebauungsplan Biogas Räsenberg wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.
Vertagung
Ja
11 Nein 0
Enthaltung 1
Einstimmig beschlossen