Beschluss: Vertagung

Frau Pesel erläutert die vorliegen Anregungen und Stellungnahmen (s. Anlage zur Vorlage).

Nicht alle können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gewertet werden. Die Regelung dieser Punkte in einem städtebaulichen Vertrag bleibt dem Rat aber als Möglichkeit.

Es gibt 2 Schwerpunkte bei den Anregungen und Stellungnahmen: Lärm und Geruch. Die Immissionswerte müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, auch bezüglich der Vorschriften für das Heilbad. Die Werte für Lärm und Schadstoffe sind gesetzlich festgelegt und in die Festsetzungen des B-Planes aufgenommen.

 

Rh Wieczorek verlässt die Sitzung.

 

Der Stadtrat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

 

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß  § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

 

Ja        8          Nein     3          Enthaltung        1

Mehrheitlich beschlossen.

 


Zu b)

Satzungsbeschluss  gemäß § 10 BauGB

b) Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.

Vertagung

Ja        11        Nein     0          Enthaltung        1

Einstimmig beschlossen