Sitzung: 31.10.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Sachverhalt:
Siehe Vorlagen 30/465/2011 und 3/578/2011
und Niederschriften
BauAH 04.10.2011 TOP 5
VAH 10.10.2011 TOP 11
VAH 27.10.2011 TOP 3
Antrag
stv Bgm Mertins
Stv Bgm
Mertins beantragt eine Sitzungsunterbrechung nach den Abstimmungen zu den einzelnen
§§, vor der Schlussabstimmung zu diesem TOP.
Abstimmung:
Ja 13 Nein
1 Enthaltung 0
Mehrheitlich
beschlossen
Herr Hesebeck erläutert den aktuellen Sachverhalt. In den Sitzungen von BauAH
und VAH wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Betreiber
der Biogasanlage vor Beschlussfassung zum Bebauungsplan empfohlen.
Am 14.10.11 wurde ein erster Vertragsentwurf erstellt.
Nach Beratungen im VAH vor und nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Betreiber
der Biogasanlage am 27.10.2011 wurde den Ratsmitgliedern eine aktualisierte
Fassung des Vertrages vorgelegt.
In der heutigen VA-Sitzung wurden hierzu mehrere Änderungen/Ergänzungen und die
teilweise Beibehaltung des Textes aus der Fassung vom 14.10.11 mehrheitlich
empfohlen.
Bgm Dr. Jastram verliest den Vertragsentwurf mit den vom VAH empfohlenen
Änderungen/Ergänzungen.
Rh Zühlke erläutert, dass die SPD-Fraktion mehrere Änderungen beantragt hat,
der VA aber nicht alle empfohlen hat. Er verweist darauf, dass in § 1, Abs. 1,
steht, dass dieser Vertrag „zur Konfliktvermeidung“ geschlossen werden soll. In
dem Zusammenhang kritisiert er, dass Gespräche mit dem Betreiber der
Biogasanlage, aber nicht mit den Bürgern geführt wurden.
Rh Wedler erläutert, dass eine Änderung in § 2 (3) bezüglich der Region zum
Bezug des Inputmaterials vom VAH empfohlen wurde: „ Region wird dabei als
Umkreis <20 km um die Anlage und Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg
definiert.“ Von dieser Begrenzung ist die Anfahrt/Lieferung von
Katalysatormaterialien wie Zuckerrübenschnitzel und von Bakterien und anderen
vom GAA als Sondermaterial zur Einspeisung genehmigenden Stoffen, die nicht als
Inputmaterial gelistet sind, ausgenommen.
Rh Flindt dankt der Verwaltung für die schnelle Bearbeitung und Vorlage eines
neuen Entwurfes nach dem VA am 27.10.11. Er befürwortet, dass keine Änderungen
vorgenommen werden sollten. Der Betreiber sollte sich auf Absprachen verlassen
können. Ansonsten wäre es ein Vertrauensbruch.
Es erfolgt Beratung und Abstimmung zu den einzelnen §§.
§ 1 Vertragsgegenstand
Antrag
der SPD-Fraktion:
Text bleibt gemäß Fassung vom 14.10.10 – Es muss statt
Anbauverbot Ausbauverbot heißen.
Beschlussempfehlung
des VAH:
Text
bleibt gemäß Fassung vom 14.10.10 – Es muss statt Anbauverbot Ausbauverbot
heißen.
Vom
Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.
Abstimmung erfolgt nicht.
§
2 Inputmaterial/Anbaufläche
(1)
Rh Fröhlich erläutert, dass Wildpflanzen eine ähnlich hohe Energieausbeute wie
Mais haben. Sie sollten zusätzlich als Inputmaterial aufgeführt werden. Ein
Genehmigungsantrag soll beim GAA eingereicht werden, sofern dies hierfür
notwendig ist.
Antrag
Rh Fröhlich
Dem Betreiber wird empfohlen, Wildpflanzen aus dem Grünstreifen in die Anlage
einzubringen und entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Abstimmung
Ja 13 Nein 1
Enthaltung 0
Mehrheitlich beschlossen
(2)
Antrag der SPD-Fraktion:
Die Fassung vom 14.10. bleibt bestehen.
Beschlussempfehlung des VAH:
Der Betreiber verpflichtet sich, gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als
Inputmaterial anzubauen und/oder anzukaufen bzw. zu verwenden.
Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.
Abstimmung erfolgt nicht.
(3)
Antrag
der SPD-Fraktion:
Die Fassung vom 14.10. bleibt bestehen. Samtgemeinde Elbtalaue wird allerdings
durch Landkreis Lüchow-Dannenberg ersetzt.
Beschlussempfehlung des VAH:
Region wird dabei als Umkreis <20 km
um die Anlage und Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg definiert.
Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.
Abstimmung erfolgt nicht.
(4)
Antrag
der SPD-Fraktion:
§ 2 (4): wird neugefasst: Der Betreiber – hier die über die
Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte – verpflichtet sich, nicht mehr als
25 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais zu verwenden.
Beschlussempfehlung
des VAH:
Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte –
verpflichtet sich, nicht mehr als ….........
zu verwenden.
Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.
Abstimmung erfolgt nicht.
(4)
Antrag
von Rh Wedler:
Der Betreiber verpflichtet sich nicht mehr als 15 % seiner Flächen zum Anbau
von Energiemais zu nutzen.
Beschlussempfehlung des VAH:
Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte –
verpflichtet sich, nicht mehr als 20 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais
zu nutzen.
(4)
Rh v.
d. Bussche erläutert, dass die Landwirte den Anbau von Energiemais auf 25 %
ihrer Flächen bereits eingeplant und die Kosten entsprechend kalkuliert haben.
Hier sollte keine Änderung erfolgen. Ansonsten wäre das ein Vertrauensbruch.
Antrag
von Rh von dem Bussche:
Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte –
verpflichtet sich, nicht mehr als 25 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais
zu nutzen.
Abstimmung:
Ja 6 Nein 5
Enthaltung 3
Mehrheitlich beschlossen
§ 3
Zufahrt
zur Biogasanlage
Es
werden keine Änderungen zum Vertragsentwurf
vom 27.10.2011 empfohlen.
§ 4
Verkehrswege
(2)
Antrag
der SPD-Fraktion:
§ 4 (2): erhält folgende Fassung: Die Hauptlieferroute ist die Zufahrt über die
Gemeindeverbindungsstraße H34 (Sarchem – Sarenseck) und den „Schuttkuhlenweg“
(Wirtschaftsweg / Gemeindestraße im Außenbereich). Hierüber sind 95% der
Fahrten abzuwickeln. Die verbleibenden
5% der Fahrten sind über die Bahnhofstraße/Am Räsenberg zu führen.
§ 4 (3): wird gestrichen.
Beschlussempfehlung des VAH:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Rh
Westdörp verlässt die Sitzung.
Rh
Zühlke erläutert, dass der Sarensecker Weg durch ein Wohngebiet mit einer
30km/h-Zone führt. Die Straße durch Sarenseck ist schmal und die
Lärmbelästigungen durch den Anlieferverkehr sind für die Bewohner des Gebietes
nicht zumutbar.
Er
befürwortet, dass die Hauptlieferroute über die B216 -> Metzingen -> L233
-> Schuttkuhlenweg führen soll. Nur Anlieger sollten durch Sarenseck fahren.
Er
stellt oben stehenden Antrag.
Abstimmung:
Ja 4 Nein 8
Enthaltung 1
Mehrheitlich
abgelehnt
§
5 Schallimmissionen
Antrag der SPD-Fraktion:
§ 5 erhält den Titel Immissionen
und es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen.
Immissionen sind über fest installierte Einrichtungen fortlaufend zu messen und
zu dokumentieren.
Beschlussempfehlung des VAH:
§ 5 erhält den Titel
Immissionen
/ Emissionen
Keine
Beschlussempfehlung des VAH zu:
Es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen: Immissionen sind über fest installierte
Einrichtungen fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.
Dieser Teil des Antrages wurde im VAH mehrheitlich abgelehnt,
da das
GAA regelmäßige Messungen durchführt. Bei Überschreitungen der genehmigten
Werte würde das GAA die Anlage schließen.
Rh
Zühlke erläutert, dass nur über fest installierte Messstationen nachgewiesen
werden kann, wann und in welchem Umfang die genehmigten Werte für Schall und
Luftschadstoffe überschritten wurden.
Rh M. Schulz befürwortet die Beibehaltung der Formulierungen aus dem
Vertragsentwurf vom 27.10.. Es ist nicht zumutbar, dass den Landwirten
zusätzliche Kosten für dauerhafte Messungen auferlegt werden. Wenn Beschwerden
eingehen wird das GAA zusätzliche Messungen veranlassen und dokumentieren. Wenn
erforderlich, können dann immer noch Messgeräte aufgestellt werden.
Rh v.
d. Bussche erläutert, dass es für die anderen Betriebe im Industriegebiet keine
entsprechenden Auflagen zum Nachweis von Schall- und Geruchsimmissionen gibt.
Er hält das auch hier nicht für erforderlich, da Kontrollen durch das GAA
erfolgen. Wenn Beschwerden der Bürger über Lärm- oder Geruchsbelästigung
eingehen, wird dass GAA zusätzliche Messungen veranlassen, damit die Belange
der Bürger nicht beeinträchtigt werden.
Rh
Zühlke erklärt, dass die Messungen zur Konfliktvermeidung beitragen.
Er
informiert darüber, dass die Asphaltdecke an der Siloplatte nicht wasserdicht
sein könnte. Außerdem ist das 2. Fahrsilo auf einer Seite nicht begrenzt.
Hierüber können Flüssigkeiten in den Erdboden laufen. Ihm liegen Fotos vor, die
eine fehlerhafte Ausführung der Bodenplatte nachweisen sollen.
Die
Biogasanlage liegt in einem Quellgebiet. Eine Grundwassergefährdung muss
ausgeschlossen werden.
Stv Bgm
Schulz erläutert, dass die Bauaufsicht die Anlagen prüft und falls Mängel
vorhanden sind, wird von dort eine Aufforderung zur Behebung ergehen.
Rh
Fröhlich kritisiert, dass dem Betreiber immer mehr Auflagen gemacht werden. Er
befürwortet eine finanzielle Beteiligung der Stadt für Anschaffung der
Messgeräte und Auswertung der Daten.
Antrag
der SPD-Fraktion:
Es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen: Immissionen sind über fest installierte
Einrichtungen fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.
Abstimmung:
Ja 6 Nein 8
Enthaltung 0
Mehrheitlich
abgelehnt
Antrag
Rh Fröhlich:
Es
ist ein Absatz (3) hinzuzufügen:
Immissionen sind über fest installierte Einrichtungen fortlaufend zu messen und
zu dokumentieren.
Die
Kosten werden je zu Hälfte vom Betreiber und der Stadt übernommen
Abstimmung:
Ja 5 Nein 6
Enthaltung 3
Mehrheitlich
abgelehnt
Zu
den §§
6 Planungshoheit
7 Rechtsnachfolge (Rh v.d. Bussche empfiehlt
hier Überarbeitung des Textes)
8 Schlussbestimmungen
9 Wirksamwerden
wurden
vom VA keine Änderungen zum Vertragsentwurf
vom 27.10.2011 empfohlen.
Es
wurde eine Ergänzung des Vertrages empfohlen:
Beschlussempfehlung des VAH:
Es ist ein neuer § einzufügen:
§ 8
Sanktionen
Bei Verstoß gegen
die Bestimmungen des städtebaulichen Vertrags ist ein Betrag von 50.000 Euro
fällig
Es
wurde empfohlen, dass bei Verstößen gegen den städtebaulichen Vertrag ein
Betrag von bis zu 50.000 Euro gezahlt werden muss. Wenn das GAA Verstöße gegen
die Auflagen der Anlagengenehmigung feststellt, kann man Teilbeträge einfordern.
Entsprechend verändert sich die Nummerierung der folgenden §§:
§ 9
Schlussbestimmungen
§ 10
Wirksamwerden
Vom
Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.
Abstimmung erfolgt nicht.
Rh
M. Schulz verlässt die Sitzung.
Bgm
Dr. Jastram unterbricht die öffentliche Sitzung des Stadtrates Hitzacker (Elbe)
um 22:10 Uhr.
Bgm
Dr. Jastram eröffnet die öffentliche Sitzung des Stadtrates Hitzacker (Elbe) um
22:25 Uhr wieder.
Schlussdiskussion
Rh
Flindt beantragt, dass der Betrag 50.000 Euro gestrichen werden soll und sich
die Sanktionen bei Nichteinhaltung des Vertrages an den wirtschaftlichen
Gewinnen orientieren sollen, die durch Übertretung entstanden sind.
Antrag
Rh Flindt:
Bei
Verstoß gegen den städtebaulichen Vertrag ist ein Betrag fällig, der sich an
dem wirtschaftlichen Vorteil orientiert.
Abstimmung:
Ja 5 Nein 7
Enthaltung 1
Mehrheitlich
abgelehnt
Rh
Wedler befürwortet trotz Bedenken eine Zustimmung zu dem städtebaulichen
Vertrag, da der Nutzen durch Abschluss des Vertrages größer ist als die
Nachteile.
Schlussabstimmung
zum städtebaulichen Vertrag mit den oben stehenden Änderungen
Der
Stadtrat Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Dem
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe)
und der Naturenergie Hitzacker UG (h. b.) Co.KG, wird zugestimmt. Die vom
Stadtrat beschlossen Änderungen sind in den Vertrag einzuarbeiten und mit der
Naturenergie Hitzacker UG (h. b.) Co.KG abzustimmen. Danach erfolgt erneute
Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat.
Ja 8 Nein 5
Enthaltung 0
Mehrheitlich
beschlossen
Die endgültige Beschlussfassung
über einen städtebaulichen Vertrag mit der Naturenergie Hitzacker UG (h.b.) Co.
KG wird vertagt.
StDir
Meyer erläutert, dass der heute beschlossene Vertragsentwurf mit dem Betreiber
abgestimmt werden muss.
Ein
Beschluss ist erforderlich, dass der Stadtrat die Angelegenheit „Biogasanlage
Räsenberg; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages“ an sich zieht.
Er
befürwortet, dass zum anschließenden TOP 9
„Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen
gemäß § 3 (2) BauGB, b)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“
zu
Bebauungsplan
Biogas Räsenberg; hier:a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen
gemäß § 3 (2) BauGB,
heute
ein Beschluss herbeigeführt werden soll.
zu
b)
Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“
kann
erst eine Beschlussfassung nach Vorliegen des städtebaulichen Vertrages
erfolgen.
Terminvorschlag:
Donnerstag,
17.11.11, 19:00 Uhr
TOP
Biogasanlage Räsenberg; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages“
TOP
Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier: b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“
Der
Stadtrat Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der
Stadtrat Hitzacker (Elbe) zieht die Angelegenheit „Biogasanlage Räsenberg; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages“ an
sich und wird darüber direkt entscheiden.
Ja 11 Nein
0 Enthaltung 2
Mehrheitlich
beschlossen
Vertagung