Beschluss: Vertagung

 

Sachverhalt:
Siehe Vorlagen 30/465/2011 und 3/578/2011
und Niederschriften
BauAH 04.10.2011 TOP 5
VAH 10.10.2011 TOP 11
VAH 27.10.2011 TOP 3

Antrag stv Bgm Mertins

Stv Bgm Mertins beantragt eine Sitzungsunterbrechung nach den Abstimmungen zu den einzelnen §§, vor der Schlussabstimmung zu diesem TOP.

Abstimmung:

Ja        13        Nein     1          Enthaltung        0

Mehrheitlich beschlossen


Herr Hesebeck erläutert den aktuellen Sachverhalt. In den Sitzungen von BauAH und VAH wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Betreiber der Biogasanlage vor Beschlussfassung zum Bebauungsplan empfohlen.
Am 14.10.11 wurde ein erster Vertragsentwurf erstellt.
Nach Beratungen im VAH vor und nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Betreiber der Biogasanlage am 27.10.2011 wurde den Ratsmitgliedern eine aktualisierte Fassung des Vertrages vorgelegt.
In der heutigen VA-Sitzung wurden hierzu mehrere Änderungen/Ergänzungen und die teilweise Beibehaltung des Textes aus der Fassung vom 14.10.11 mehrheitlich empfohlen.

Bgm Dr. Jastram verliest den Vertragsentwurf mit den vom VAH empfohlenen Änderungen/Ergänzungen.

Rh Zühlke erläutert, dass die SPD-Fraktion mehrere Änderungen beantragt hat, der VA aber nicht alle empfohlen hat. Er verweist darauf, dass in § 1, Abs. 1, steht, dass dieser Vertrag „zur Konfliktvermeidung“ geschlossen werden soll. In dem Zusammenhang kritisiert er, dass Gespräche mit dem Betreiber der Biogasanlage, aber nicht mit den Bürgern geführt wurden.


Rh Wedler erläutert, dass eine Änderung in § 2 (3) bezüglich der Region zum Bezug des Inputmaterials vom VAH empfohlen wurde: „ Region wird dabei als Umkreis <20 km um die Anlage und Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg definiert.“ Von dieser Begrenzung ist die Anfahrt/Lieferung von Katalysatormaterialien wie Zuckerrübenschnitzel und von Bakterien und anderen vom GAA als Sondermaterial zur Einspeisung genehmigenden Stoffen, die nicht als Inputmaterial gelistet sind, ausgenommen.

Rh Flindt dankt der Verwaltung für die schnelle Bearbeitung und Vorlage eines neuen Entwurfes nach dem VA am 27.10.11. Er befürwortet, dass keine Änderungen vorgenommen werden sollten. Der Betreiber sollte sich auf Absprachen verlassen können. Ansonsten wäre es ein Vertrauensbruch.

Es erfolgt Beratung und Abstimmung zu den einzelnen §§. 


 § 1 Vertragsgegenstand

 

Antrag der SPD-Fraktion:
Text bleibt gemäß Fassung vom 14.10.10 – Es muss statt Anbauverbot Ausbauverbot heißen.

Beschlussempfehlung des VAH:

Text bleibt gemäß Fassung vom 14.10.10 – Es muss statt Anbauverbot Ausbauverbot heißen.

Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.

Abstimmung erfolgt nicht.

 

 

§ 2 Inputmaterial/Anbaufläche


(1)

Rh Fröhlich erläutert, dass Wildpflanzen eine ähnlich hohe Energieausbeute wie Mais haben. Sie sollten zusätzlich als Inputmaterial aufgeführt werden. Ein Genehmigungsantrag soll beim GAA eingereicht werden, sofern dies hierfür notwendig ist.

Antrag Rh Fröhlich
Dem Betreiber wird empfohlen, Wildpflanzen aus dem Grünstreifen in die Anlage einzubringen und entsprechende Genehmigungen einzuholen.

Abstimmung
Ja        13        Nein        1        Enthaltung        0
Mehrheitlich beschlossen

(2)

Antrag der SPD-Fraktion:

Die Fassung vom 14.10. bleibt bestehen.

Beschlussempfehlung des VAH:

Der Betreiber verpflichtet sich, gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als Inputmaterial anzubauen und/oder anzukaufen bzw. zu verwenden.
Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.

Abstimmung erfolgt nicht.

 

(3)

Antrag der SPD-Fraktion:
Die Fassung vom 14.10. bleibt bestehen. Samtgemeinde Elbtalaue wird allerdings durch Landkreis Lüchow-Dannenberg ersetzt.

Beschlussempfehlung des VAH:

Region  wird dabei als Umkreis <20 km um die Anlage und Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg  definiert.
Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.

Abstimmung erfolgt nicht.

 

(4)

Antrag der SPD-Fraktion:
§ 2 (4): wird neugefasst: Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte – verpflichtet sich, nicht mehr als 25 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais zu verwenden.

Beschlussempfehlung des VAH:
Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte – verpflichtet sich, nicht mehr als ….........  zu verwenden.
Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.

Abstimmung erfolgt nicht.

 

(4)

Antrag von Rh Wedler:
Der Betreiber verpflichtet sich nicht mehr als 15 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais zu nutzen.

Beschlussempfehlung des VAH:

Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte – verpflichtet sich, nicht mehr als 20 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais zu nutzen.

(4)

Rh v. d. Bussche erläutert, dass die Landwirte den Anbau von Energiemais auf 25 % ihrer Flächen bereits eingeplant und die Kosten entsprechend kalkuliert haben. Hier sollte keine Änderung erfolgen. Ansonsten wäre das ein Vertrauensbruch.

Antrag von Rh von dem Bussche:
Der Betreiber – hier die über die Gesellschaftsanteile verfügenden Landwirte – verpflichtet sich, nicht mehr als 25 % seiner Flächen zum Anbau von Energiemais zu nutzen.
Abstimmung: 
Ja        6          Nein     5          Enthaltung       3

Mehrheitlich beschlossen

 

 

§ 3

Zufahrt zur Biogasanlage

Es werden keine Änderungen zum Vertragsentwurf  vom 27.10.2011  empfohlen.

 

§ 4 Verkehrswege

(2)

Antrag der SPD-Fraktion:
§ 4 (2): erhält folgende Fassung: Die Hauptlieferroute ist die Zufahrt über die Gemeindeverbindungsstraße H34 (Sarchem – Sarenseck) und den „Schuttkuhlenweg“ (Wirtschaftsweg / Gemeindestraße im Außenbereich). Hierüber sind 95% der Fahrten abzuwickeln.  Die verbleibenden 5% der Fahrten sind über die Bahnhofstraße/Am Räsenberg zu führen.
§ 4 (3):  wird gestrichen.

Beschlussempfehlung des VAH:

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Rh Westdörp verlässt die Sitzung.

 

Rh Zühlke erläutert, dass der Sarensecker Weg durch ein Wohngebiet mit einer 30km/h-Zone führt. Die Straße durch Sarenseck ist schmal und die Lärmbelästigungen durch den Anlieferverkehr sind für die Bewohner des Gebietes nicht zumutbar.

Er befürwortet, dass die Hauptlieferroute über die B216 -> Metzingen -> L233 -> Schuttkuhlenweg führen soll. Nur Anlieger sollten durch Sarenseck fahren.

Er stellt oben stehenden Antrag.

Abstimmung: 
Ja        4          Nein     8          Enthaltung       1

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

§ 5 Schallimmissionen

Antrag der SPD-Fraktion:

§ 5 erhält den Titel Immissionen
und es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen.
Immissionen sind über fest installierte Einrichtungen fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.

Beschlussempfehlung des VAH:

§ 5 erhält den Titel

Immissionen / Emissionen

Keine Beschlussempfehlung des VAH zu:
Es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen: Immissionen sind über fest installierte Einrichtungen fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.
Dieser Teil des Antrages wurde im VAH mehrheitlich abgelehnt,

da das GAA regelmäßige Messungen durchführt. Bei Überschreitungen der genehmigten Werte würde das GAA die Anlage schließen.

Rh Zühlke erläutert, dass nur über fest installierte Messstationen nachgewiesen werden kann, wann und in welchem Umfang die genehmigten Werte für Schall und Luftschadstoffe überschritten wurden.

Rh M. Schulz befürwortet die Beibehaltung der Formulierungen aus dem Vertragsentwurf vom 27.10.. Es ist nicht zumutbar, dass den Landwirten zusätzliche Kosten für dauerhafte Messungen auferlegt werden. Wenn Beschwerden eingehen wird das GAA zusätzliche Messungen veranlassen und dokumentieren. Wenn erforderlich, können dann immer noch Messgeräte aufgestellt werden.

 

Rh v. d. Bussche erläutert, dass es für die anderen Betriebe im Industriegebiet keine entsprechenden Auflagen zum Nachweis von Schall- und Geruchsimmissionen gibt. Er hält das auch hier nicht für erforderlich, da Kontrollen durch das GAA erfolgen. Wenn Beschwerden der Bürger über Lärm- oder Geruchsbelästigung eingehen, wird dass GAA zusätzliche Messungen veranlassen, damit die Belange der Bürger nicht beeinträchtigt werden.

 

Rh Zühlke erklärt, dass die Messungen zur Konfliktvermeidung beitragen.

Er informiert darüber, dass die Asphaltdecke an der Siloplatte nicht wasserdicht sein könnte. Außerdem ist das 2. Fahrsilo auf einer Seite nicht begrenzt. Hierüber können Flüssigkeiten in den Erdboden laufen. Ihm liegen Fotos vor, die eine fehlerhafte Ausführung der Bodenplatte nachweisen sollen.

Die Biogasanlage liegt in einem Quellgebiet. Eine Grundwassergefährdung muss ausgeschlossen werden.

 

Stv Bgm Schulz erläutert, dass die Bauaufsicht die Anlagen prüft und falls Mängel vorhanden sind, wird von dort eine Aufforderung zur Behebung ergehen.

 

Rh Fröhlich kritisiert, dass dem Betreiber immer mehr Auflagen gemacht werden. Er befürwortet eine finanzielle Beteiligung der Stadt für Anschaffung der Messgeräte und Auswertung der Daten.

 

 

Antrag der SPD-Fraktion:
Es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen: Immissionen sind über fest installierte Einrichtungen fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.
Abstimmung: 
Ja        6          Nein     8          Enthaltung       0

Mehrheitlich abgelehnt

 

Antrag Rh Fröhlich:

Es ist ein Absatz (3) hinzuzufügen:
Immissionen sind über fest installierte Einrichtungen fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.

Die Kosten werden je zu Hälfte vom Betreiber und der Stadt übernommen

Abstimmung: 
Ja        5          Nein     6          Enthaltung       3

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Zu den §§

6          Planungshoheit

7          Rechtsnachfolge                  (Rh v.d. Bussche empfiehlt hier Überarbeitung des Textes)

8          Schlussbestimmungen

9          Wirksamwerden

wurden vom VA keine Änderungen zum Vertragsentwurf  vom 27.10.2011  empfohlen.

 

 

Es wurde eine Ergänzung des Vertrages empfohlen:
Beschlussempfehlung des VAH:

Es ist ein neuer § einzufügen:

§ 8
Sanktionen

Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des städtebaulichen Vertrags ist ein Betrag von 50.000 Euro fällig

Es wurde empfohlen, dass bei Verstößen gegen den städtebaulichen Vertrag ein Betrag von bis zu 50.000 Euro gezahlt werden muss. Wenn das GAA Verstöße gegen die Auflagen der Anlagengenehmigung feststellt, kann man Teilbeträge einfordern.

Entsprechend verändert sich die Nummerierung der folgenden §§:

§ 9
Schlussbestimmungen
§ 10
Wirksamwerden

 

Vom Stadtrat gibt es hierzu keine Änderungsempfehlungen.

Abstimmung erfolgt nicht.

 

 

Rh M. Schulz verlässt die Sitzung. 

 

 

Bgm Dr. Jastram unterbricht die öffentliche Sitzung des Stadtrates Hitzacker (Elbe) um 22:10 Uhr.

 

Bgm Dr. Jastram eröffnet die öffentliche Sitzung des Stadtrates Hitzacker (Elbe) um 22:25 Uhr wieder.

 

 

Schlussdiskussion

 

Rh Flindt beantragt, dass der Betrag 50.000 Euro gestrichen werden soll und sich die Sanktionen bei Nichteinhaltung des Vertrages an den wirtschaftlichen Gewinnen orientieren sollen, die durch Übertretung entstanden sind.

Antrag Rh Flindt:

Bei Verstoß gegen den städtebaulichen Vertrag ist ein Betrag fällig, der sich an dem wirtschaftlichen Vorteil orientiert.

Abstimmung: 
Ja        5          Nein     7          Enthaltung       1

Mehrheitlich abgelehnt

 

Rh Wedler befürwortet trotz Bedenken eine Zustimmung zu dem städtebaulichen Vertrag, da der Nutzen durch Abschluss des Vertrages größer ist als die Nachteile.

 

 

Schlussabstimmung zum städtebaulichen Vertrag mit den oben stehenden Änderungen

 

Der Stadtrat Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

Beschluss:

Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Naturenergie Hitzacker UG (h. b.) Co.KG, wird zugestimmt. Die vom Stadtrat beschlossen Änderungen sind in den Vertrag einzuarbeiten und mit der Naturenergie Hitzacker UG (h. b.) Co.KG abzustimmen. Danach erfolgt erneute Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat.

 

Ja        8          Nein     5          Enthaltung        0

Mehrheitlich beschlossen

 

Die endgültige Beschlussfassung über einen städtebaulichen Vertrag mit der Naturenergie Hitzacker UG (h.b.) Co. KG wird vertagt.

 

StDir Meyer erläutert, dass der heute beschlossene Vertragsentwurf mit dem Betreiber abgestimmt werden muss.

Ein Beschluss ist erforderlich, dass der Stadtrat die Angelegenheit „Biogasanlage Räsenberg; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages“ an sich zieht.

 

Er befürwortet, dass zum anschließenden TOP 9
Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die  Anregungen  gemäß  § 3 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss  gemäß § 10 BauGB“

zu

Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier:a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die  Anregungen  gemäß  § 3 (2) BauGB,

heute ein Beschluss herbeigeführt werden soll.

 

zu

b) Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier: Satzungsbeschluss  gemäß § 10 BauGB“

kann erst eine Beschlussfassung nach Vorliegen des städtebaulichen Vertrages erfolgen.

 

Terminvorschlag:

Donnerstag, 17.11.11, 19:00 Uhr

TOP Biogasanlage Räsenberg; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages“

TOP Bebauungsplan Biogas Räsenberg; hier: b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“

 

Der Stadtrat Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat Hitzacker (Elbe) zieht die Angelegenheit „Biogasanlage Räsenberg;  Abschluss eines städtebaulichen Vertrages“ an sich und wird darüber direkt entscheiden.

 

Ja        11        Nein     0          Enthaltung        2

Mehrheitlich beschlossen

 

 

Vertagung