Sachverhalt:
Aufgrund der Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden
gemäß § 40 (1) NGO) sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der
Verwendungszweck sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Anlagen zur Vorlage:
· Übersichten 2. Halbjahr 2010 und
1. Halbjahr 2011
Der Stadtrat fasst folgenden
Beschluss:
Die Übersichten
über die erhaltenen Spenden und Sponsoringleistungen für das 2. Halbjahr 2010
und das 1. Halbjahr 2011 werden zur Kenntnis genommen.