Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Frau Bombeck erläutert folgenden Sachverhalt::

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der Stadtdirektorin oder des Stadtdirektors.

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

In der vergangenen Wahlperiode war der Kämmerer der Samtgemeinde, Herr René Kern, der Vertreter des Stadtdirektors. Es wird daher empfohlen, Herrn Kern durch Beschluss in das Amt  zu bestellen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der StRat folgenden



Bgm Mertins überreicht Herrn Kern die Ernennungsurkunde.

Stv StDir Kern bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.

 

 

 

 


Beschluss:

Mit der allgemeinen Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Hitzacker (Elbe) wird der Kämmerer der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr René Kern, beauftragt.