Sitzung: 07.11.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 11/575/2011
Frau Bombeck erläutert folgenden Sachverhalt::
Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der Stadtdirektorin oder des Stadtdirektors.
Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.
In der vergangenen Wahlperiode war der Kämmerer der Samtgemeinde, Herr René Kern, der Vertreter des Stadtdirektors. Es wird daher empfohlen, Herrn Kern durch Beschluss in das Amt zu bestellen.
Nach kurzer Aussprache fasst der StRat folgenden
Bgm Mertins überreicht Herrn Kern die Ernennungsurkunde.
Stv StDir Kern bedankt sich für das in ihn gesetzte
Vertrauen.
Beschluss:
Mit der allgemeinen
Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Hitzacker (Elbe) wird der Kämmerer der
Samtgemeinde Elbtalaue, Herr René Kern, beauftragt.