Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Bombeck erläutert folgenden Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt. Der mit der Vorlage versandte Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet.

 

 

Rh Dr. Jastram erläutert, dass zur Geschäftsordnung noch Beratungsbedarf besteht. Er befürwortet eine Vertagung und Vorberatung im VA.

 

Der Stadtrat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung wird vertagt. Nach Vorberatungen im Verwaltungsausschuss erfolgt erneute Vorlage im Stadtrat.