Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7

 

Bgm Dr. Jastram bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der vergangenen Legislaturperiode.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode.

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl noch nicht fest steht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt.

 

Rh Zühlke, als ältestes dazu bereites Ratsmitglied, übernimmt den Vorsitz.

 

 

 

 



Rh Fröhlich schlägt für die Gruppe Hitzacker                     Holger Mertins                                               vor.

 

Rf Katja Zühlke schlägt für die SPD-Fraktion                      Dr. Karl-Heinz Jastram                 vor.

 

Als Wahlhelfer werden von Rh Zühlke benannt:
Rh Förster und  Rh Stahnke

Auf Antrag erfolgt eine geheime Wahl.

Die Auszählung der abgegebenen 15 Stimmen hat folgendes Ergebnis:

15 gültige Stimmen

 

Auf den Wahlvorschlag 1

Holger Mertins

entfallen 8 Stimmen

 

Auf den Wahlvorschlag 2

Dr. Karl-Heinz Jastram

entfallen 7 Stimmen

 


Damit ist Holger Mertins zum Bürgermeister gewählt.
Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Bürgermeister  Mertins übernimmt den Vorsitz.