Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Der Rat kann in seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104 NKomVG).

 

Es wird kein Antrag gestellt, auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.

Ohne weitere Aussprache fasst der StRat folgenden

 

 

 


Beschluss:
Für die Stadt Hitzacker (Elbe) wird ein Verwaltungsausschuss gebildet.