Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bgm Dr. Jastram  verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet die Ratsmitglieder

Christoph Frhr. von dem Bussche-Haddenhausen, Harald Förster, Erhard Fröhlich, Rudi Grantz, Karl-Christian Guhl, Holger Mertins, Peter Schneeberg, Michael Schulz, Norbert Schulz, Manfred Stahnke, Guido Walter, Jürgen Wedler, Christian Zühlke und Katja Zühlke per Handschlag.

Rh Zühlke, ältestes Ratsmitglied, verpflichtet Bgm Dr. Jastram.

Den Ratsmitgliedern wird die Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt.