Sitzung: 07.11.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/567/2011
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 11.12.2007 nach § 50
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung
nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre
Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Ohne Aussprache
fasst der StRat folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und
die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt
Hitzacker (Elbe) vom 11.12.2007 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.