Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/533/2011
Sachverhalt:
Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus den Beigeordneten
bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter des
Samtgemeindebürgermeisters. Sofern es unter den Vertretern eine Reihenfolge
geben soll, ist diese zu bestimmen. Wenn es keine Rangfolge geben soll, sind
die Vertreterinnen oder Vertreter in ihrer Vertretungsfunktion
gleichberechtigt.
Rh Zühlke beantragt, drei
gleichberechtigte Vertreter/-innen für den Samtgemeindebürger- meister zu
wählen.
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Es werden drei
gleichberechtigte Vertreter/-innen des Samtgemeindebürgermeisters gewählt.