Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 11/529/2011
Sachverhalt:
§ 61 Abs. 1 Satz 3
NKomVG enthält keine einschränkenden Vorschriften zur Bestimmung der/des
Stellvertreter/-in/-innen/Stellvertreters. Aus diesem Grund kann der Rat
mittels Beschluss durch Abstimmung nach § 66 oder mittels Wahlbeschluss nach §
67 NKomVG die Stellvertreterin/-innen oder den/die Stellvertreter bestimmen.
Rh Zühlke schlägt als stellv. Ratsvorsitzenden Rh Henning Bodendieck vor.
Rh Hanke schläft als stellv.
Ratsvorsitzenden Rh Holger Mertins vor.
Rf Stute schlägt als stellv. Ratsvorsitzenden Rh Michael Zuther vor.
Rh Henning Bodendieck wird mit 32
JA-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen gewählt.
Er nimmt die Wahl an.
Rh Holger Mertins wird mit 33 JA-Stimmen
und 1 Stimmenthaltung gewählt.
Er nimmt die Wahl an.
Rh Michael Zuther wird mit 31 JA-Stimmen
und 3 Stimmenthaltungen gewählt.
Er nimmt die Wahl an.