Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

§ 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG enthält keine einschränkenden Vorschriften zur Bestimmung der/des Stellvertreter/-in/-innen/Stellvertreters. Aus diesem Grund kann der Rat mittels Beschluss durch Abstimmung nach § 66 oder mittels Wahlbeschluss nach § 67 NKomVG die Stellvertreterin/-innen oder den/die Stellvertreter bestimmen.

Rh Zühlke schlägt als stellv. Ratsvorsitzenden Rh Henning Bodendieck vor.
Rh Hanke schläft als stellv.  Ratsvorsitzenden Rh Holger Mertins vor.
Rf Stute schlägt als stellv. Ratsvorsitzenden Rh Michael Zuther vor.

Rh Henning Bodendieck wird mit 32 JA-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen gewählt.
Er nimmt die Wahl an.

Rh Holger Mertins wird mit 33 JA-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gewählt.
Er nimmt die Wahl an.

Rh Michael Zuther wird mit 31 JA-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen gewählt.
Er nimmt die Wahl an.