Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/525/2011
Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung vom 02.11.2006 nach § 50
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung
nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre
Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Rh Schultz regt an, bereits heute die neue Geschäftsordnung zu beschließen. FBL
Rhode macht deutlich, dass der Rat erst als konstituiert gilt, wenn der
Ratsvorsitzende gewählt ist. Daher ist der Beschluss über die Fortgeltung der
bisherigen Geschäftsordnung zu fassen.
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und
die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der
Samtgemeinde Elbtalaue vom 02.11.2006 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer
neuen Geschäftsordnung.