Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung vom 02.11.2006 nach § 50 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen. Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

Rh Schultz regt an, bereits heute die neue Geschäftsordnung zu beschließen. FBL Rhode macht deutlich, dass der Rat erst als konstituiert gilt, wenn der Ratsvorsitzende gewählt ist. Daher ist der Beschluss über die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung zu fassen.

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue vom 02.11.2006 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.