Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es liegen offene Rechnungen für die Durchführung von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen in Höhe von 2684,28 € vor. Die durchgeführten Maßnahmen dienten der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht (Arbeiten im Bereich Beschilderung und Fahrbahninstandhaltungen). Des weiteren sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Ortsteil Govelin dringend Totholzausästungen durchzuführen.
Diese Arbeiten werden nach Kostenermittlung durch die technische Abteilung des Fachdienstes 30 ca. 2300,-- € kosten.

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe können Mehrerträge beim Fachdienst 14 (insgesamt vorhanden 8.163,85 €) herangezogen werden.

 

Rf Molter weist darauf hin, dass die Anwohner das ausgeästete Holz in Govelin ernten dürfen. Dies ist in alten Rezessen, die beim Katasteramt Lüchow hinterlegt sind, nachweisbar.

Rh Scherlies bittet zu prüfen, ob diese Rezesse tatsächlich vorliegen und ob die Kosten für die Totholzausästung von den jeweiligen Anliegern nicht doch zu tragen sind.

Rh Jahnke merkt an, dass die Gemeinde aufgrund der Verkehrssicherheit verpflichtet ist, für die Totholzausästungen zu sorgen. Rf Klappstein ergänzt, dass sich die Bäume eindeutig auf Gemeindegrundstück befinden.

Rh Scherlies bittet trotzdem um Prüfung der Verantwortlichkeit und Weiterreichung der Kosten an die Anlieger.

 

Nach der Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen werden bei der Kostenstelle 54100300200 (Straßen, Wege, Plätze) überplanmäßig 5.000,-- € bereitgestellt. Zur Deckung werden Mehrerträge im Fachdienst 14 in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt.