Sitzung: 26.10.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/540/2011
Bgm Harlfinger
erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es liegen offene Rechnungen für
die Durchführung von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der
öffentlichen Verkehrsflächen in Höhe von 2684,28 € vor. Die durchgeführten
Maßnahmen dienten der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht (Arbeiten im
Bereich Beschilderung und Fahrbahninstandhaltungen). Des weiteren sind im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Ortsteil Govelin dringend
Totholzausästungen durchzuführen.
Diese Arbeiten werden nach Kostenermittlung durch die technische Abteilung des
Fachdienstes 30 ca. 2300,-- € kosten.
Zur Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe können Mehrerträge beim Fachdienst 14 (insgesamt
vorhanden 8.163,85 €) herangezogen werden.
Rf Molter weist
darauf hin, dass die Anwohner das ausgeästete Holz in Govelin ernten dürfen.
Dies ist in alten Rezessen, die beim Katasteramt Lüchow hinterlegt sind,
nachweisbar.
Rh Scherlies bittet
zu prüfen, ob diese Rezesse tatsächlich vorliegen und ob die Kosten für die
Totholzausästung von den jeweiligen Anliegern nicht doch zu tragen sind.
Rh Jahnke merkt an,
dass die Gemeinde aufgrund der Verkehrssicherheit verpflichtet ist, für die
Totholzausästungen zu sorgen. Rf Klappstein ergänzt, dass sich die Bäume
eindeutig auf Gemeindegrundstück befinden.
Rh Scherlies bittet
trotzdem um Prüfung der Verantwortlichkeit und Weiterreichung der Kosten an die
Anlieger.
Nach der Beratung fasst der Rat den
Beschluss:
Für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen werden bei
der Kostenstelle 54100300200 (Straßen, Wege, Plätze) überplanmäßig 5.000,-- €
bereitgestellt. Zur Deckung werden Mehrerträge im Fachdienst 14 in gleicher
Höhe zur Verfügung gestellt.