Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Grunderwerb dient der späteren Erschließung des B-Plan Gebietes. Der ehemals geplante Leitungsverlauf für die Biogasanlage kann dann umgeplant und die Leitungen schon in die neu erworbene Fläche verlegt werden.

Bei der Investitionsnummer 08.3058022 stehen für den Grunderwerb im Gewerbegebiet 10.000 € zur Verfügung. Der nach Abzug der Zuweisung verbleibende „Nettokaufpreis“ übersteigt den Haushaltsansatz um 84,00 €. Hinzu kommen rund 2.000,00 € für Nebenkosten und Vermessung.

 

Stellv. Bgm Beutler verweist darauf, dass für Leitungen, z. B. Gas, Strom, Wasser, Fernwärme, im öffentlichen Straßen- und Wegeraum Verträge abgeschlossen werden. Mit der Bioenergie Zernien sollten auch für diese geplanten Leitungen langfristige Verträge, z. B. über 20 Jahre, abgeschlossen werden, analog des Ratsbeschlusses zu TOP 6 (Vorlage Nr. 31/402/2011) des Rates VIII/43 vom 25.08.2011.

Bgm Schulz erklärt, dass diese Verträge mit der Bioenergie Zernien abgeschlossen werden.

 

Auf Antrag des Rh Beutler unterbricht Bgm Schulz die Ratssitzung von 20.15 Uhr bis 20.20 Uhr.

 

Der Rat fasst nach der Beratung den

 


Beschluss:

Von der Erbengemeinschaft Schapp, Emder Str. 1, 26603 Aurich wird ein Teil des Flurstückes 30/80 der Flur 1 in einer Breite von ca. 12 m – 15 m in der Gemarkung Zernien erworben.

Der Kaufpreis beträgt 5,00 € je m², bei einer Fläche von ca. 2.824 m² (ca. 14.320,-- €).

Die Bioenergie Zernien beteiligt sich mit einer Summe in Höhe von 1,50 €/m² (ca. 4.236,00 €) am Erwerb.

Diese Summe gilt gleichzeitig als Nutzungsentschädigung für die Verlegung der Biogasleitung in die Straßentrasse.

 

Die aus dem Erwerb resultierenden notwendigen Auszahlungen, die den zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz nach Abzug des Zuschusses um ca. 2.100 € überschreiten, werden in dieser Höhe überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Betrag wird bei der Investitionsnummer 08.3058006 „Erwerb von Straßenflächen“ eingespart bzw. gesperrt.