Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Antragssteller beabsichtigt zur Erweiterung seines Grundstückes einen Teil des Weges zwischen dem Friedhof und seinem Grundstück, Flurstück 2/36, zu erwerben.

Der Verkauf eines Teilstückes von diesem Weg würde an einer Bebauungsplanfestsetzung als Weg zunächst nichts ändern. Erst durch eine Änderung des Bebauungsplanes könnte eine Nutzungsänderung herbeigeführt werden. Ein solcher Antrag ist nach dem Verkauf zu erwarten.

Hinzu kommt, dass dann der nördliche Teil des Weges keine Bedeutung mehr hat, weil die Wegeverbindung zwischen den Straßen „Am großen Ring“ und „Ackersteige“ unterbrochen wird.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wegfläche nicht zu verkaufen.

 

Rh Beutler berichtet, dass auf diesem öffentlichen Weg Steinhaufen und große einzelne Steine liegen. Der Rat befürwortet, dass die Steinhaufen von den Verursachern entfernt werden und an den Zugängen Poller aufgestellt werden. Der Weg soll nicht mit Fahrzeugen befahrbar sein.

 

Auf Antrag des stellv. Bgm Beutler fasst der Rat gem. Vorlage den

 


Beschluss:

Das Wegeteilstück in der Gemarkung Gülden, Flur 1 Flurstück 2/63, wird nicht an Herrn Johannes Schliecker, wohnhaft in 21640 Neuenkirchen, Dorfstraße 27, veräußert.