Sitzung: 04.10.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: 30/465/2011
Sachverhalt:
zu a)
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 03.02.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogas
Räsenberg aufzustellen. Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über diese Planung
unterrichtet.
Am 03.05.2011 wurde
den Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB die
Planung in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.
Nach Abwägung der
Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) am 30.06.2011 beschlossen, den Entwurf des
Bebauungsplans Biogas Räsenberg mit der Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011.
Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen
zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden
aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen/Anregungen wurden vorgebracht von der Industrie- und
Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von 13 Bürgern, dabei eine
Unterschriftenliste mit 185 Unterschriften gegen den Standort der Biogasanlage,
sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,
Elbufer e. V.
zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2)
BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Rh. Schneeberg
verlässt um 18:25 Uhr die Sitzung.
Rh. Michael Schulz
nimmt ab 18:25 Uhr an der Sitzung teil.
Rh. Wieczorek
stellt den Antrag auf Verschiebung der Beschlussfassung wegen der umfangreichen Stellungnahmen, die
abzuarbeiten sind und weil die Anlage bereits
zum Jahresende in Betrieb geht und von daher keine Eile geboten ist.
Bürgermeister Dr.
Jastram unterstützt den Antrag und beantragt eine generelle Absetzung des Tagesordnungspunktes, weil er nach seiner
Auffassung nicht weis, was er beschließen soll, da die Biogasanlage bereits
steht. Ihm stellt sich daher die Frage, ob eine weitere Biogasanlage in der 2.
Etage genehmigt werden soll. Außerdem gelte seit Juli dieses Jahres ein neues
Baurecht, wonach Landwirte auch Anlagen über 500 KW als privilegierte Anlagen
betreiben können.
Fachbereichsleiter Herr Hesebeck berichtet, dass zum 01.08.2011 das
Baugesetzbuch dahingehend geändert wurde, dass
die Feuerungswärmeleistung
der Anlage 2,0 Megawatt nicht überschreiten darf. Dies entspricht ca. 500 KW
elektrische Leistung der Anlage nach dem alten Baugesetzbuch.
Rh.
Fröhlich spricht sich für eine Beratung aus, um Probleme des Bebauungsplans
anzusprechen und weil die Landwirte ein Interesse am Abschluss des
Bebauungsplans haben.
Nach
weiterer ausgiebiger Diskussion über das Erfordernis der Bauleitplanung und zum
Betriebsablauf in der Biogasanlage, der
nicht Aufgabe der Bauleitplanung ist,
sind sich alle Ratsmitglieder darüber einig, dass vor dem Beschluss über
den Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag mit den Landwirten abzuschließen
ist.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck weist darauf hin, dass die Vorgaben für den städtebaulichen Vertrag vom zuständigen Fachausschuss kommen müssen.
Rh.
Fröhlich stellt für die Fraktion INI den Antrag, dass vor dem Planabschluss ein
städtebaulicher Vertrag mit den Landwirten abzuschließen ist, in dem die
Einwendungen der Bürger zu berücksichtigen sind
und der u.a. die Transportwege,
Anlieferungszeiten, Anbaumethoden und Importmistverbot regelt. Unter dieser
Voraussetzung kann auch dem Beschlussvorschlag zu a) und b) der Vorlage zugestimmt werden.
Vorsitzender
Herr Westdörp lässt über den Antrag von Rh. Wieczorek auf Verschiebung des
Tagesordnungspunktes abstimmen.
Der
Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
Abstimmung Ja 3 Nein 4
Dem
Antrag von Rh. Fröhlich stimmt der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
mehrheitlich zu.
Auf
einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Bau, Planung und Umweltschutz
erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten, in der unter den
Ausschussmitgliedern die in einem städtebaulichen Vertrag aufzunehmenden Punkte
diskutiert werden. Die Punkte werden nach Wiederbeginn gemäß Beschluss c benannt.
Beschluss:
zu a)
Die
Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Mehrheitlich empfohlen
Ja 4, Nein 3
zu b)
Der
Bebauungsplan Biogas Räsenberg wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.
Mehrheitlich empfohlen
Ja 4, Nein 3
zu c)
Mit den
Betreibern der Biogasanlage ist vor der Beschlussfassung im Rat ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem die Anlieferungszeiten,
Transportwege, Anbaumethoden und Importmistverbot geregelt sind.
Mehrheitlich empfohlen
Ja 4, Nein 3