Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Sachverhalt:

zu a)

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 03.02.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogas Räsenberg aufzustellen. Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über diese Planung unterrichtet.

 

Am 03.05.2011 wurde den Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB die Planung in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.

 

Nach Abwägung der Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) am 30.06.2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Biogas Räsenberg mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen/Anregungen wurden vorgebracht von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von 13 Bürgern, dabei eine Unterschriftenliste mit 185 Unterschriften gegen den Standort der Biogasanlage, sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde, Elbufer e. V.

 

zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.

 

Rh. Schneeberg verlässt um 18:25 Uhr die Sitzung.

Rh. Michael Schulz nimmt ab 18:25 Uhr an der Sitzung teil.

 

Rh. Wieczorek stellt den Antrag auf Verschiebung der Beschlussfassung  wegen der umfangreichen Stellungnahmen, die abzuarbeiten sind und weil die Anlage bereits  zum Jahresende in Betrieb geht und von daher keine Eile geboten ist.

 

Bürgermeister Dr. Jastram unterstützt den Antrag und beantragt eine generelle Absetzung  des Tagesordnungspunktes, weil er nach seiner Auffassung nicht weis, was er beschließen soll, da die Biogasanlage bereits steht. Ihm stellt sich daher die Frage, ob eine weitere Biogasanlage in der 2. Etage genehmigt werden soll. Außerdem gelte seit Juli dieses Jahres ein neues Baurecht, wonach Landwirte auch Anlagen über 500 KW als privilegierte Anlagen betreiben können.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck berichtet, dass zum 01.08.2011 das Baugesetzbuch dahingehend geändert wurde, dass  die Feuerungswärmeleistung der Anlage 2,0 Megawatt nicht überschreiten darf. Dies entspricht ca. 500 KW elektrische Leistung der Anlage nach dem alten Baugesetzbuch.

Rh. Fröhlich spricht sich für eine Beratung aus, um Probleme des Bebauungsplans anzusprechen und weil die Landwirte ein Interesse am Abschluss des Bebauungsplans haben.

Nach weiterer ausgiebiger Diskussion über das Erfordernis der Bauleitplanung und zum Betriebsablauf  in der Biogasanlage, der nicht Aufgabe der Bauleitplanung ist,  sind sich alle Ratsmitglieder darüber einig, dass vor dem Beschluss über den Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag mit den Landwirten abzuschließen ist.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck weist darauf hin, dass die Vorgaben  für den städtebaulichen Vertrag  vom zuständigen Fachausschuss kommen müssen.

Rh. Fröhlich stellt für die Fraktion INI den Antrag, dass vor dem Planabschluss ein städtebaulicher Vertrag mit den Landwirten abzuschließen ist, in dem die Einwendungen der Bürger zu berücksichtigen sind  und der u.a. die  Transportwege, Anlieferungszeiten, Anbaumethoden und Importmistverbot regelt. Unter dieser Voraussetzung kann auch dem Beschlussvorschlag zu a) und b)  der Vorlage zugestimmt werden.

 

Vorsitzender Herr Westdörp lässt über den Antrag von Rh. Wieczorek auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes  abstimmen.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

Abstimmung  Ja 3 Nein 4

 

Dem Antrag von Rh. Fröhlich stimmt der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz mehrheitlich zu.

Auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Bau, Planung und Umweltschutz erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten, in der unter den Ausschussmitgliedern die in einem städtebaulichen Vertrag aufzunehmenden Punkte diskutiert werden. Die Punkte werden nach Wiederbeginn gemäß Beschluss c  benannt.

 


Beschluss:

zu a)          Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß  § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Mehrheitlich empfohlen
Ja           4,            Nein      3

zu b)         Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.
Mehrheitlich empfohlen
Ja           4,            Nein      3

zu c)          Mit den Betreibern der Biogasanlage ist vor der Beschlussfassung im Rat ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem die Anlieferungszeiten, Transportwege, Anbaumethoden und Importmistverbot geregelt sind.
Mehrheitlich empfohlen
Ja           4,            Nein      3