Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag von Anwohnern der Straße „Buchberg“ vor, die Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahmen  (z.B. Bodenschwellen) zu reduzieren.

Bei der Straße „Buchberg“ handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, im nördlichen Bereich (ab Hausnummer 16)  ist die Straße als Fußgängerweg ausgewiesen. Gegenwärtig ist es aufgrund fehlender Beschilderung zwar möglich die Straße in nördliche Richtung (Posener Straße) als Durchgangsstraße zu nutzen.

Die fehlende Beschilderung wird kurzfristig ersetzt, das bedeutet, dass die Straße dann nur als Sackgasse, wie ursprünglich vorgesehen und beschildert,  nutzbar sein wird. Bei dem anfallenden Verkehr handelt es sich ausschließlich um Quell- und Zielverkehr der angrenzenden Grundstücke. Die Straße erschließt 16 Grundstücke. Der hierdurch anfallende Verkehr rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung  eine Geschwindigkeitsreduzierung durch bauliche Maßnahmen nicht.     

Aufgrund dieses Sachverhaltes besteht aus Sicht der  Verwaltung kein Handlungsbedarf.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und berichtet, dass Kosten in Höhe von ca. 6.000,00 € entstehen, wenn bauliche Anlagen zur Geschwindigkeitsregulierung errichtet werden.

 

Rh. Wedler schlägt vor, dass der Bürgermeister mit den Anwohnern des Buchberges sprechen sollte,  um  an diese zu appellieren, die Verkehrsregeln in der reinen Anwohnerstraße einzuhalten.

 

Bürgermeister Dr. Jastram erkundigt sich danach, ob die Straße Buchberg eine Durchgangsstraße  sein muss.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert dass der Durchgang vom Buchberg zur Posener Straße nur ein Fußweg ist.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Errichtung von verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen in der Straße „Buchberg“ wird abgelehnt. Die fehlende Beschilderung im nördlichen Bereich (vor Hausnummer 16) wird kurzfristig erneuert.