Sitzung: 04.10.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/447/2011
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
von Anwohnern der Straße „Buchberg“ vor, die Geschwindigkeit durch bauliche
Maßnahmen (z.B. Bodenschwellen) zu
reduzieren.
Bei der Straße
„Buchberg“ handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, im nördlichen Bereich
(ab Hausnummer 16) ist die Straße als
Fußgängerweg ausgewiesen. Gegenwärtig ist es aufgrund fehlender Beschilderung
zwar möglich die Straße in nördliche Richtung (Posener Straße) als
Durchgangsstraße zu nutzen.
Die fehlende
Beschilderung wird kurzfristig ersetzt, das bedeutet, dass die Straße dann nur
als Sackgasse, wie ursprünglich vorgesehen und beschildert, nutzbar sein wird. Bei dem anfallenden
Verkehr handelt es sich ausschließlich um Quell- und Zielverkehr der
angrenzenden Grundstücke. Die Straße erschließt 16 Grundstücke. Der hierdurch
anfallende Verkehr rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung eine Geschwindigkeitsreduzierung durch
bauliche Maßnahmen nicht.
Aufgrund dieses
Sachverhaltes besteht aus Sicht der
Verwaltung kein Handlungsbedarf.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und berichtet, dass
Kosten in Höhe von ca. 6.000,00 € entstehen, wenn bauliche Anlagen zur
Geschwindigkeitsregulierung errichtet werden.
Rh. Wedler schlägt
vor, dass der Bürgermeister mit den Anwohnern des Buchberges sprechen
sollte, um an diese zu appellieren, die Verkehrsregeln
in der reinen Anwohnerstraße einzuhalten.
Bürgermeister Dr.
Jastram erkundigt sich danach, ob die Straße Buchberg eine
Durchgangsstraße sein muss.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck erwidert dass der Durchgang vom Buchberg zur Posener Straße nur
ein Fußweg ist.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den
Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss für
Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Errichtung von verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen in der Straße
„Buchberg“ wird abgelehnt. Die fehlende Beschilderung im nördlichen Bereich
(vor Hausnummer 16) wird kurzfristig erneuert.