Sitzung: 04.10.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/436/2011
Sachverhalt:
Antrag des Rh
Holger Mertins auf Änderung der Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über
Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
(Sondernutzungssatzung) und des Gebührentarifs zu § 1 der
Sondernutzungssatzung.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt vor, dass das Plakatieren in der Stad Hitzacker durch eine
neue Satzung überarbeitet wurde und dass Rh. Mertins beantragt diesen Beschluss
zurückzunehmen und dass Plakatieren an bestimmten Straßen wieder zuzulassen.
Zu diesem Antrag
führt Rh. Michael Schulz aus, dass nach seiner Auffassung der Antrag unklar und
unverständlich ist. Es ist nicht nachvollziehen, was Herr Mertins überhaupt
will.
Rh. Wedler führt
aus, dass mit dem Beschluss über die Satzung die Plakatwände noch nicht
vorhanden waren und sie somit bisher nicht genutzt werden konnten. Die
Stadt bekommt für die Nutzung der Seewiesen vom jeweiligen
Veranstalter eine Pacht, gibt diesen aber nicht die Möglichkeit zur Werbung,
weil die Plakatwände fehlen.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck erwidert hierauf, dass nach der Sondernutzungssatzung auch
Aufsteller möglich sind.
Rh. Michael Schulz beantragt Abstimmung nach
Vorlage.
Der Ausschuss für Bau, Planung und
Umweltschutz empfiehlt mehrheitlich gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der
Stadt Hitzacker (Elbe) über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen
und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) und des Gebührentarif zu § 1 der
Sondernutzungssatzung wird nicht geändert. Die Aufstellung der 3 Plakatwände
ist zu forcieren.