Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Antrag des Rh Holger Mertins auf Änderung der Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) und des Gebührentarifs zu § 1 der Sondernutzungssatzung.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt vor, dass das Plakatieren in der Stad Hitzacker durch eine neue Satzung überarbeitet wurde und dass Rh. Mertins beantragt diesen Beschluss zurückzunehmen und dass Plakatieren an bestimmten Straßen wieder zuzulassen.

 

Zu diesem Antrag führt Rh. Michael Schulz aus, dass nach seiner Auffassung der Antrag unklar und unverständlich ist. Es ist nicht nachvollziehen, was Herr Mertins überhaupt will. 

 

Rh. Wedler führt aus, dass mit dem Beschluss über die Satzung die Plakatwände  noch nicht  vorhanden waren und sie somit bisher nicht genutzt werden konnten. Die Stadt  bekommt  für die Nutzung der Seewiesen vom jeweiligen Veranstalter eine Pacht, gibt diesen aber nicht die Möglichkeit zur Werbung, weil die Plakatwände fehlen.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert hierauf, dass nach der Sondernutzungssatzung auch Aufsteller möglich sind.

 

 Rh. Michael Schulz beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

 Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt mehrheitlich gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) und des Gebührentarif zu § 1 der Sondernutzungssatzung wird nicht geändert. Die Aufstellung der 3 Plakatwände ist zu forcieren.