Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

 

Ein Bürger aus der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, möchte in Metzingen einen metallverarbeitenden Betrieb errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, für das im Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Um das Vorhaben auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD) geändert werden. Mit dieser Änderung sollen  auch gleichzeitig die an der Dorfstraße angrenzenden unbeplanten Grundstücke in den Änderungsbereich mit  einbezogen werden.

Der Änderungsbereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die hellen Flächen nördlich und östlich des geplanten Änderungsbereiches befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“.

 

Rh Scherlies fragt, ob Aussagen richtig sind die besagen, dass ein Bebauungsplan nicht erforderlich ist.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und bestätigt, dass nach einer Abstimmung mit dem Landkreis für das geplante Baugrundstück keine Bebauungsplanaufstellung erforderlich wird und damit auch keine Antragstellung durch die Gemeinde Göhrde.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) , Gemeinde Göhrde, wird für die Ansiedlung eines metallverarbeitenden Betriebes im OT. Metzingen fortgeschrieben.