Sitzung: 28.09.2011 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/450/2011
Ein Bürger aus der
Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, möchte in Metzingen einen metallverarbeitenden
Betrieb errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, für
das im Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Um das
Vorhaben auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan
von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD) geändert werden. Mit
dieser Änderung sollen auch gleichzeitig
die an der Dorfstraße angrenzenden unbeplanten Grundstücke in den
Änderungsbereich mit einbezogen werden.
Der
Änderungsbereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan durch eine
schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die hellen Flächen nördlich und
östlich des geplanten Änderungsbereiches befinden sich im
Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“.
Rh Scherlies fragt, ob Aussagen richtig sind die
besagen, dass ein Bebauungsplan nicht erforderlich ist.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und
bestätigt, dass nach einer Abstimmung mit dem Landkreis für das geplante
Baugrundstück keine Bebauungsplanaufstellung erforderlich wird und damit auch
keine Antragstellung durch die Gemeinde Göhrde.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) , Gemeinde Göhrde, wird für die Ansiedlung eines
metallverarbeitenden Betriebes im OT. Metzingen fortgeschrieben.