Sitzung: 28.09.2011 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 30/449/2011
Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.04.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 18.04.2011 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über
diese Planung
unterrichtet.
Am 03.05.2011 wurde
den Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 (1) BauGB die Planung in einer
öffentlichen Versammlung vorgestellt.
Nach Abwägung der
Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue 23.06.2011 beschlossen, den Entwurf der 74. Änderung des
Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011.
Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen
zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden
aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vorgebracht von der Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Von 12 Bürgern,
sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,
Elbufer e. V.
wurden im Auslegungsverfahren Einzelanregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2)
BauGB ist das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Planerin Pesel erläutert die wesentlichen Anregungen
der eingegangenen Stellungnahmen und die für die Flächennutzungsplanung
relevanten vorgeschlagenen Wertungen. Die Anregungen, die sich auf
Festsetzungen im Bebauungsplan und auf abzuschließende städtebauliche Verträge
beziehen sind in den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) abzuwägen. Frau Pesel
geht insbesondere auf die Abwägungen zu den Punkten Lärmbelastung,
Geruchsbelastung und Kurort und Heilbad Hitzacker ein.
Rh Scherlies bemängelt insbesondere die seiner Meinung
nach zu wenig begründete Untersuchung von Standortsalternativen, den vermehrten
Maisanbau durch immer mehr Biogasanlagen, die späte Beteiligung der Bürger und
dass der Auslegungsentwurf keine Aussagen zur Vorgabe des Regionalen
Raumordnungsprogramm enthalten hat, wonach Hitzacker zum Heilbad zu entwickeln
ist. Er bittet, den Artikel „Biostrom, nein danke!“ aus DIE ZEIT als Anlage der
Niederschrift beizufügen.
Planerin Pesel und FBL Hesebeck erläutern die
Abwägungen zu den vorgenannten Punkten und beantworten Detailfragen und FBL
Hesebeck informiert über die Änderung des Baugesetzbuches. Danach sind ab 30.
Juli 2011 nach § 35 Biogasanlagen bis 2 Megawatt thermischer Leistung
privilegiert zulässig.
Rh Zachow weist darauf hin, dass nach den Vorgaben des
neuen EEG keine großen Biogasanlagen mehr zu erwarten sind und dass der
Maisanbau dadurch begrenzt wird, dass die Landwirtschaft in eigenen Interesse
darauf achtet, die Fruchtfolge einzuhalten und dass zurzeit andere
Energieträger getestet werden. Er weist auf den großen Zeitdruck hin, weil bis
Ende des Jahres Strom einzuspeisen ist und darauf, dass bei dem gewollten
Ausstieg aus der Kernkraft die Belastungen durch regenerative Anlagen zu tragen
sind.
FBL Hesebeck erläutert, dass bei Einhaltung der
gesetzlich Lärm- und Geruchsvorgaben davon auszugehen ist, dass es hinsichtlich
der Entwicklung zum Heilbad keine Beeinträchtigungen geben wird.
Nach Aussprache über die aufgeführten Punkte empfiehlt
der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu
a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2)
BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu
b) Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur
74. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).