Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.04.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 18.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über

diese Planung unterrichtet.

 

Am 03.05.2011 wurde den  Bürgern im  Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB  die Planung in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.

 

Nach Abwägung der Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue 23.06.2011 beschlossen, den Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgebracht von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Von 12 Bürgern, sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,

Elbufer e. V. wurden im Auslegungsverfahren Einzelanregungen vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Planerin Pesel erläutert die wesentlichen Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen und die für die Flächennutzungsplanung relevanten vorgeschlagenen Wertungen. Die Anregungen, die sich auf Festsetzungen im Bebauungsplan und auf abzuschließende städtebauliche Verträge beziehen sind in den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) abzuwägen. Frau Pesel geht insbesondere auf die Abwägungen zu den Punkten Lärmbelastung, Geruchsbelastung und Kurort und Heilbad Hitzacker ein.

 

Rh Scherlies bemängelt insbesondere die seiner Meinung nach zu wenig begründete Untersuchung von Standortsalternativen, den vermehrten Maisanbau durch immer mehr Biogasanlagen, die späte Beteiligung der Bürger und dass der Auslegungsentwurf keine Aussagen zur Vorgabe des Regionalen Raumordnungsprogramm enthalten hat, wonach Hitzacker zum Heilbad zu entwickeln ist. Er bittet, den Artikel „Biostrom, nein danke!“ aus DIE ZEIT als Anlage der Niederschrift beizufügen.

 

Planerin Pesel und FBL Hesebeck erläutern die Abwägungen zu den vorgenannten Punkten und beantworten Detailfragen und FBL Hesebeck informiert über die Änderung des Baugesetzbuches. Danach sind ab 30. Juli 2011 nach § 35 Biogasanlagen bis 2 Megawatt thermischer Leistung privilegiert zulässig.

 

Rh Zachow weist darauf hin, dass nach den Vorgaben des neuen EEG keine großen Biogasanlagen mehr zu erwarten sind und dass der Maisanbau dadurch begrenzt wird, dass die Landwirtschaft in eigenen Interesse darauf achtet, die Fruchtfolge einzuhalten und dass zurzeit andere Energieträger getestet werden. Er weist auf den großen Zeitdruck hin, weil bis Ende des Jahres Strom einzuspeisen ist und darauf, dass bei dem gewollten Ausstieg aus der Kernkraft die Belastungen durch regenerative Anlagen zu tragen sind.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass bei Einhaltung der gesetzlich Lärm- und Geruchsvorgaben davon auszugehen ist, dass es hinsichtlich der Entwicklung zum Heilbad keine Beeinträchtigungen geben wird.

 

Nach Aussprache über die aufgeführten Punkte empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Zu a)      Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)      Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).