Sitzung: 22.09.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 00/433/2011
Sachverhalt:
Grundsätzlich wird das Verfahren im Rahmen des
Zukunftsvertrages wie folgt ablaufen:
·
Eine Kommission aus Vertretern des
Landes, des NLT und des NSGB legt eine Empfehlung über die Gewährung von
Leistungen aus dem Zukunftsvertrag dem Innenminister zur Entscheidung vor.
·
Hierzu ist ein abgestimmtes
Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das von den politischen Gremien zu beschließen
ist (Dauer für Erarbeitung, Abstimmung und Beschluss ca ein halbes Jahr)
·
Eine Antragstellung des Landkreises bis
zum 31.10 ist möglich auch ohne KT-Beschluss zu einem konkreten Maßnahmenpaket.
·
Vorteil der Antragstellung bis zum
31.10. ist, dass bei Antragstellung in 2011 nach den jetzigen Regelungen 2
Jahre Zeit bestehe bis ein Überschuss erwirtschaftet werden muss. Bei
Antragstellungen nach dem 31.10. muss der Überschuss bereits im Jahr der
Antragstellung erwirtschaftet werden.
·
Nach den jetzigen Berechnungen
erwirtschaftet der Landkreis zukünftig jährlich einen Überschuss von 800.000 €
(vorausgesetzt weiterhin so günstige Wirtschaftslage); fraglich ist, ob dem
Land der Überschuss ausreicht, weil das bestehend bleibende Defizit nach einer
Übernahme von 75% der aufgelaufenen Kassenkredite mit diesem kleinen Betrag
nicht in einem absehbaren Zeitraum getilgt werden kann.
Zukunft Naturpark und EWT:
Der Landkreis muss seine freiwilligen Aufwendungen auf 1 v.H.
reduzieren. Wie dies geschieht, ist noch offen.
Sämtliche vom Landkreis angedachten Maßnahmen werden direkt oder indirekt (über
die Samtgemeindeumlage) die Haushalte der Städte und Gemeinden im Landkreis
belasten.
Diese müssten dann im Wege der Erhöhung der Realsteuerhebesätze
die zusätzlichen Belastungen durch Mehrerträge wieder auffangen, sofern keine
adäquaten Einsparpotenziale vorhanden sind.
Unabhängig, ob der Landkreis die Kreisumlage für die
Samtgemeinden und Gemeinden um je 3 v.H. erhöht oder aber nur die Samtgemeinden
durch eine Veränderung im Bereich der Jugendhilfevereinbarung belastet, wie
teilweise angedacht, wird auf die Städte
und Gemeinden im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue, berechnet auf der Basis
2011 eine höhere Umlagebelastung von rd. 5 v.H. herauskommen.
Sofern diese
zusätzliche Belastung komplett durch eine Erhöhung der Hebesätze oder
Mehraufwendungen in entsprechender Höhe durch die Jugendhilfevereinbarung zu
den Kindertagesstätten aufgefangen werden müsste, so ergäben sich folgende
Hebesatzerhöhungen:
- nur
Grundsteuer A und B: je nach Gemeinde 38 v.H. bis 55 v.H.
oder:
- Grundsteuer
A und B sowie Gewerbesteuer: je nach Gemeinde zwischen 26 v.H. und 35 v.H,
(ist jeweils von
der individuellen Steuerkraft der Gemeinde abhängig)
In diese
finanziellen Betrachtungen sind zusätzliche Belastungen aus weiteren Maßnahmen,
wie z.B. Zuschussreduzierungen für Naturpark und EWT noch nicht enthalten.
Ohne weitere
Aussprache fasst der SgRat folgenden
.
Die Samtgemeinde Elbtalaue stimmt den Vorschlägen
des Landkreises Lüchow-Dannenberg
n i c h t zu.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsame
behandelt.