Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Grundsätzlich wird das Verfahren im Rahmen des Zukunftsvertrages wie folgt ablaufen:

·         Eine Kommission aus Vertretern des Landes, des NLT und des NSGB legt eine Empfehlung über die Gewährung von Leistungen aus dem Zukunftsvertrag dem Innenminister zur Entscheidung vor.

·         Hierzu ist ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das von den politischen Gremien zu beschließen ist (Dauer für Erarbeitung, Abstimmung und Beschluss ca ein halbes Jahr)

·         Eine Antragstellung des Landkreises bis zum 31.10 ist möglich auch ohne KT-Beschluss zu einem konkreten Maßnahmenpaket.

·         Vorteil der Antragstellung bis zum 31.10. ist, dass bei Antragstellung in 2011 nach den jetzigen Regelungen 2 Jahre Zeit bestehe bis ein Überschuss erwirtschaftet werden muss. Bei Antragstellungen nach dem 31.10. muss der Überschuss bereits im Jahr der Antragstellung erwirtschaftet werden.

·         Nach den jetzigen Berechnungen erwirtschaftet der Landkreis zukünftig jährlich einen Überschuss von 800.000 € (vorausgesetzt weiterhin so günstige Wirtschaftslage); fraglich ist, ob dem Land der Überschuss ausreicht, weil das bestehend bleibende Defizit nach einer Übernahme von 75% der aufgelaufenen Kassenkredite mit diesem kleinen Betrag nicht in einem absehbaren Zeitraum getilgt werden kann.
Zukunft Naturpark und EWT:


Der Landkreis muss seine freiwilligen Aufwendungen auf 1 v.H. reduzieren. Wie dies geschieht, ist noch offen.
Sämtliche vom Landkreis angedachten Maßnahmen werden direkt oder indirekt (über die Samtgemeindeumlage) die Haushalte der Städte und Gemeinden im Landkreis belasten.

Diese müssten dann im Wege der Erhöhung der Realsteuerhebesätze die zusätzlichen Belastungen durch Mehrerträge wieder auffangen, sofern keine adäquaten Einsparpotenziale vorhanden sind.

 

Unabhängig, ob der Landkreis die Kreisumlage für die Samtgemeinden und Gemeinden um je 3 v.H. erhöht oder aber nur die Samtgemeinden durch eine Veränderung im Bereich der Jugendhilfevereinbarung belastet, wie teilweise angedacht,  wird auf die Städte und Gemeinden im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue, berechnet auf der Basis 2011 eine höhere Umlagebelastung von rd. 5 v.H. herauskommen.

 

Sofern diese zusätzliche Belastung komplett durch eine Erhöhung der Hebesätze oder Mehraufwendungen in entsprechender Höhe durch die Jugendhilfevereinbarung zu den Kindertagesstätten aufgefangen werden müsste, so ergäben sich folgende Hebesatzerhöhungen:

 

  • nur Grundsteuer A und B: je nach Gemeinde 38 v.H. bis 55 v.H.

oder:

  • Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer: je nach Gemeinde zwischen 26 v.H. und 35 v.H,

(ist jeweils von der individuellen Steuerkraft der Gemeinde abhängig)

 

In diese finanziellen Betrachtungen sind zusätzliche Belastungen aus weiteren Maßnahmen, wie z.B. Zuschussreduzierungen für Naturpark und EWT noch nicht enthalten.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden


 

 

 

 

 

 

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Die Samtgemeinde Elbtalaue stimmt den Vorschlägen des Landkreises Lüchow-Dannenberg
n i c h t   zu.

 

 

 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsame behandelt.