Der Widerspruch der Gemeinde Karwitz wurde zurückgewiesen da die Gemeinde keine Widerspruchsbefugnis hat (s. Anlage 1).

Das Schreiben wurde an die Samtgemeindeverwaltung gegeben. Durch die Rechtsanwaltskanzlei Sellmann wurde geprüft, ob eine Klage gegen die Entwidmung der Bahnstrecke Erfolg haben könnte. Dies wurde verneint.

Stadt und Landkreis Uelzen beabsichtigen zu klagen. Die Klageschrift wird angefordert. Evtl. könnte die Gemeinde Karwitz sich an einer Sammelklage beteiligen. Dazu muss aber vorher eine Summe festgelegt werden, die von der Gemeinde gezahlt werden kann.