Sitzung: 06.09.2011 Rat der Gemeinde Karwitz
Der Widerspruch der Gemeinde Karwitz wurde
zurückgewiesen da die Gemeinde keine Widerspruchsbefugnis hat (s. Anlage 1).
Das Schreiben wurde an die
Samtgemeindeverwaltung gegeben. Durch die Rechtsanwaltskanzlei Sellmann wurde
geprüft, ob eine Klage gegen die Entwidmung der Bahnstrecke Erfolg haben
könnte. Dies wurde verneint.
Stadt und Landkreis Uelzen beabsichtigen
zu klagen. Die Klageschrift wird angefordert. Evtl. könnte die Gemeinde Karwitz
sich an einer Sammelklage beteiligen. Dazu muss aber vorher eine Summe
festgelegt werden, die von der Gemeinde gezahlt werden kann.