Sitzung: 22.09.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 (1)
NGO) sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck
sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.