Auf Anfrage von stv. Bgm Mertins teilt  FBL Hesebeck mit, dass die Plakatwände demnächst aufgestellt werden. 

Hinsichtlich einer Sondernutzung zum Aufstellen von Plakaten wird  auf  den u.a. Text in der  Niederschrift  des VA H vom 20.07.2011 hingewiesen: 

 

  • Das Plakatieren ist nur auf Stellwänden zulässig, die derzeit beschafft werden.
  • Hinweisbeschilderungen sind je nach Art der Veranstaltung erlaubnis- oder anzeigepflichtig. Im Zweifel sollte frühzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, bzw. Rücksprache gehalten werden.

 

Falls das Aufstellen der Plakatwände nicht mehr gewünscht wird, muss die  Satzung geändert werden. Das Thema wird im nächsten BauAH auf der TO stehen