Sitzung: 25.08.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 20/408/2011
Seit längerer Zeit
gibt es in der Gemeinde Zernien keinen praktizierenden Allgemeinmediziner mehr.
Aufgrund dieses Mangels hat die Gemeinde Zernien in der Zeitschrift „Deutsches
Ärzteblatt“, Heft 30/11 vom 29.7.2011 eine entsprechende „Suchanzeige“ aufgegeben
und Interessenten die Unterstützung der Gemeinde bei einer Ansiedlung in
Aussicht gestellt. Aufgrund dieser Anzeige fand am 6.8.2011 ein Gespräch mit
einem Interessenten statt.
Dieser möchte seine Praxis bereits ab 1.10.2011 eröffnen und bittet die Gemeinde
um Erstattung seiner Umzugskosten.
Ein positiver
Beschluss sollte eine Obergrenze festsetzen. Die Verwaltung schlägt einen
Betrag von 3.000 € vor.
Bgm Schulz
berichtet, dass zwischenzeitlich ein Angebot einer Umzugsfirma in Höhe von über
5.800 € vorliegt. Der Arzt wird seine Praxis in Räumen der ehemaligen Firma
Hertz eröffnen.
Die Familie hat
sich ein Haus gekauft, die Ehefrau und die Kinder sind bereits in der Gemeinde.
Die Kinder besuchen die Schule in Hitzacker (Elbe).
Nach kurzer
Beratung fasst der Rat auf Antrag des Bgm Schulz folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien fördert die Ansiedlung eines Arztes für Allgemeinmedizin mit der
Erstattung von notwendigen Umzugskosten in Höhe von maximal 5.000,00 €.
Die Erstattung erfolgt auf Nachweis der entstandenen Beträge.
Die notwendigen Mittel werden beim Produkt 57100, Sachkonto 431810
außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen
Haushaltsmitteln (Ergebnisrücklage).