Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Seit längerer Zeit gibt es in der Gemeinde Zernien keinen praktizierenden Allgemeinmediziner mehr. Aufgrund dieses Mangels hat die Gemeinde Zernien in der Zeitschrift „Deutsches Ärzteblatt“, Heft 30/11 vom 29.7.2011 eine entsprechende „Suchanzeige“ aufgegeben und Interessenten die Unterstützung der Gemeinde bei einer Ansiedlung in Aussicht gestellt. Aufgrund dieser Anzeige fand am 6.8.2011 ein Gespräch mit einem Interessenten statt.
Dieser möchte seine Praxis bereits ab 1.10.2011 eröffnen und bittet die Gemeinde um Erstattung seiner Umzugskosten.

Ein positiver Beschluss sollte eine Obergrenze festsetzen. Die Verwaltung schlägt einen Betrag von 3.000 € vor.

 

Bgm Schulz berichtet, dass zwischenzeitlich ein Angebot einer Umzugsfirma in Höhe von über 5.800 € vorliegt. Der Arzt wird seine Praxis in Räumen der ehemaligen Firma Hertz eröffnen.

Die Familie hat sich ein Haus gekauft, die Ehefrau und die Kinder sind bereits in der Gemeinde. Die Kinder besuchen die Schule in Hitzacker (Elbe).

 

Nach kurzer Beratung fasst der Rat auf Antrag des Bgm Schulz folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien fördert die Ansiedlung eines Arztes für Allgemeinmedizin mit der Erstattung von notwendigen Umzugskosten in Höhe von maximal 5.000,00 €.
Die Erstattung erfolgt auf Nachweis der entstandenen Beträge.
Die notwendigen Mittel werden beim Produkt 57100, Sachkonto 431810 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Ergebnisrücklage).