Herr Taubensee, Leiter des Fachdienstes 22, hat für alle Mitgliedsgemeinden eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vorbereitet. Diese Neufassung beinhaltet insbesondere die Anpassung an die geänderte Gesetzeslage.

In Jameln würden künftig für die karnevalistische Veranstaltungen keine Vergnügungssteuer anfallen. Allerdings waren in den letzten Jahren auch keine Erträge zu verzeichnen.

Bgm Sperling hat zunächst die Neufassung von der Tagesordnung genommen.

Das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, Satzungen kostengünstig im Internet zu veröffentlichen. Dieses soll abgewartet werden, um die Bekanntmachungskosten zu verringern.