Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
28.07.2011 beantragt die SPD-Fraktion eine Ratssitzung zum Thema Biogasanlage
am Räsenberg. Rh Seide erläutert das Ansinnen der SPD-Fraktion auf Durchführung
dieser Ratssitzung.
Rh Wedler stellt
fest, dass es sich hier lediglich um
einen Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Ratssitzung handelt.
FBL Hesebeck gibt
die zeitliche Abfolge zum Stand Biogasanlage bekannt:
Auf Antrag der Betreiber vom 16.12 2010 hat der StRH am 03.02.2011, nach
Vorberatung durch den BauAH am
13.01.2011 und VA H am 24.01.2011, das
entsprechende
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Daraufhin wurde ein
städtebaulicher Vertrag mit den Betreibern geschlossen und die F-Plan
Änderung bei der SgE beantragt.
Ein Antrag beim
Landkreis auf Ausgliederung dieser Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (die
Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind) wurde ebenfalls gestellt und im
Kreistag beschlossen.
Da abzusehen war,
dass sich das eingeleitete Bauleitplanfahren länger hinziehen würde, haben die Betreiber der Biogasanlage dann
zusätzlich einen Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt zur Erlangung einer
Genehmigung zur Errichtung einer
außenbereichsprivilegierten Anlage nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB bis zu einer Größe
von 0,5 MW gestellt.
Diese
Antragsunterlagen lagen der Stadt Hitzacker (Elbe) mit Datum vom 11.04.2011 vor
und wurden mit einer positiven Stellungnahme, da gegen eine
außenbereichsprivilegierte Anlage keine planungsrechtlichen Einwände zu erheben
waren, weitergeleitet. Für dieses Verfahren ist eine Beteiligung durch den Rat
nicht erforderlich.
Aufgrund des
Beschlusses des Rates am 03.02.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss am
26.04.2011 mit einer Fristsetzung der TÖB bis zum 23.05.2011 und dem Hinweis
einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB öffentlich bekannt
gemacht.
Am 03.05.2011 fand
dann die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt, in der mehrfach auf die
Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer außenbereichsprivilegierten Anlage
nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB bis zu einer Größe von 0,5 MW hingewiesen wurde.
Die
Zeitdifferenz zwischen Beschluss des
Rates am 3.2.2011 und der Bekanntmachung am 26.04.2011 kam aufgrund der auch noch zufassenden notwendigen Beschlüsse im Kreistag und im Rat der SgE
zustande.
Der Rat hat in seiner
Sitzung am 30.06.2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans
Biogasanlage Räsenberg gem. § 3 (2)
BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszugelegen. Diese im BPlan-Entwurf
vorgesehene Biogasanlage hat eine Größe
von 0,6 MW. Diese
Größe und ggfs. auch höher wird auch
weiterhin von den Betreibern angestrebt.
Am 27.07.2011 wurde
die öffentliche Auslegung gem. Beschluss des Rates vom 30.06.2011 bekanntgemacht. Das Beteiligungs-
und Auslegungsverfahren für die Bürger/Innen läuft ab dem 08.08.2011. Aufgrund
dieses Verfahrens besteht für die Stadt
weiterhin die Möglichkeit, z.B.
bei der Größe der Anlage, der Ausdehnung, der Produktion gestalterisch
einzugreifen.
Am 20.07.2011 lag
die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für eine außenbereichsprivilegierte Anlage vor.
Daraufhin haben die Betreiber mit der Baumaßnahme begonnen.
Zum Standort der
bereits genehmigten außenbereichsprivilegierten Anlage nach § 35 (1) Nr.
6 BauGB bis zu einer Größe von 0,5 MW teilt Herr Hohlfeld mit, dass die erforderliche Hofnähe von 300 m aus städtebaulicher Sicht
(kompakte Gewerbeansiedlung u.a. mit IWM, WZT) etwas erhöht wurde. Auch
aufgrund des vorliegenden Wärmekonzeptes (kurze Wege zur Schule, Schwimmbad
usw.) wurde dieser Standort vom Landkreis vorgeschlagen.
Mit dem Antragsverfahren nach § 35 (1) Nr. 6 im April 2011 lag dem Landkreis
eine Geruchs- und Schallprognose
vor. Aufgrund dieser Gutachten, die in diesem Verfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz eingereicht worden sind, ergeben sich keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Belange der Stadt Hitzacker (Elbe) und der
Anwohner in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden. Die Werte für den der
Biosgasanlage angrenzenden Bereich
werden nicht überschritten.
Eine direkte
Information vom Landkreis an die Stadt erfolgte nicht, beantwortet Herr
Hohlfeld die Frage von Rf Zühlke. Einige
Ratsherren haben sich persönlich beim
Landkreis informiert. Den sich informierenden Ratsmitgliedern hat Herr Hohlfeld
angeboten, den Stand des Verfahrens und die Genehmigungsfähigkeit der Anlage im
Rat zu erläutern. Von diesem Angebot wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Gesundheitliche
Probleme durch die Biogasanlage für die Besucher der angrenzenden Sportanlage
und Schule werden aufgrund der Messwerte von Herrn Hohlfeld nicht gesehen.
Da es aufgrund der anwesenden Bevölkerung ausreichend Diskussionsbedarf gibt, beantragt Rf Zühlke die Sitzung zu
unterbrechen.
Auf Anfrage von Rh
Wedler teilt Herr Hohlfeld mit, dass es für die Stadt im Vorwege möglich gewesen wäre, für
dieses Grundstück ein Sondergebiet zu erlassen. Bis zur
Rechtskraft dieses Sondergebietes, hätte
die Stadt die Möglichkeit gehabt, eine
Veränderungssperre zu erlassen. Dies wäre ein Weg gewesen, die Anlage
an diesem Standort zu verhindern. Diese Beschlüsse hätten statt der
Einleitungsbeschlüsse erfolgen müssen.
Rh Fröhlich stellt
fest, dass es leider in diesem Verfahren ein
Informations- und
Kommunikationsproblem gab. Aufgrund der Genehmigung nach § 35 (1) Nr. 6 hatte die Stadt hinsichtlich des Standortes
keine Möglichkeit, hier einzugreifen. Die Stadt kann lediglich im Rahmen des
jetzt laufenden Bauleitplanverfahrens Festsetzungen
beschließen. Beide Verfahren sollten
weiterhin parallel laufen.
Bedauerlicherweise
wurde die Bevölkerung vom Baubeginn nicht unterrichtet.
Stv. Bgm Schneeberg
ist der Ansicht, dass die Stadt Einfluss auf den Standort hätte nehmen
können Vom Landkreis wurde dieser
Standort, wie von der Verwaltung gesagt, nicht vorgeschrieben. Im laufenden
Bauleitplanverfahren kann die Stadt
Einfluss auf Lärm, Geruchsbelästigung,
Anfahrtzeiten usw. nehmen und dadurch
die Bedenken und Sorgen der Anwohner
mit berücksichtigen.
Auf Anfrage von Rh
M. Schulz teilt Herr Hohlfeld mit, dass die
Teilung (Gaserzeugung und BHKW an getrennten Standorten) einer Anlage
möglich ist, wenn z.B. Messwerte zu hoch sind. Allerdings ist auch der
Wartungsaufwand für eine geteilte Anlage höher.
Der Antrag von Rf
Zühlke auf Sitzungsunterbrechung wird mit
12 Ja Stimmen
angenommen.
Rh v.d. Bussche
ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Die Sitzung wird 20.10 Uhr bis 21.00 Uhr
unterbrochen.
Stv. Bgm Schneeberg
verlässt die Sitzung um 20.32 Uhr
Bgm Dr.
Jastram eröffnet die Sitzung um 21.00 Uhr.
Die Ausführungen
und Diskussionen werden vom Rat zur