Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.07.2011 beantragt die SPD-Fraktion eine Ratssitzung zum Thema Biogasanlage am Räsenberg. Rh Seide erläutert das Ansinnen der SPD-Fraktion auf Durchführung dieser Ratssitzung.

 

Rh Wedler stellt fest, dass es sich hier lediglich  um einen Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer  Ratssitzung handelt.

 

FBL Hesebeck gibt die zeitliche Abfolge zum Stand Biogasanlage bekannt:

 

Auf Antrag  der Betreiber vom  16.12 2010 hat der StRH am 03.02.2011, nach Vorberatung durch den  BauAH am 13.01.2011 und VA H am 24.01.2011, das  entsprechende  Bauleitplanverfahren eingeleitet. Daraufhin wurde ein städtebaulicher  Vertrag  mit den Betreibern geschlossen und die F-Plan Änderung bei der SgE beantragt.

 

Ein Antrag beim Landkreis auf Ausgliederung dieser Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (die Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind) wurde ebenfalls gestellt und im Kreistag beschlossen.

 

Da abzusehen war, dass sich das eingeleitete Bauleitplanfahren länger hinziehen würde,  haben die Betreiber der Biogasanlage dann zusätzlich einen Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt zur Erlangung einer Genehmigung  zur Errichtung einer außenbereichsprivilegierten Anlage nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB bis zu einer Größe von 0,5 MW gestellt.

 

Diese Antragsunterlagen lagen der Stadt Hitzacker (Elbe) mit Datum vom 11.04.2011 vor und wurden mit einer positiven Stellungnahme, da gegen eine außenbereichsprivilegierte Anlage keine planungsrechtlichen Einwände zu erheben waren, weitergeleitet. Für dieses Verfahren ist eine Beteiligung durch den Rat nicht erforderlich.

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates am 03.02.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss am 26.04.2011 mit einer Fristsetzung der TÖB bis zum 23.05.2011 und dem Hinweis einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Am 03.05.2011 fand dann die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt, in der mehrfach auf die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer außenbereichsprivilegierten Anlage nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB bis zu einer Größe von 0,5 MW hingewiesen wurde.

 

Die Zeitdifferenz  zwischen Beschluss des Rates am 3.2.2011 und der Bekanntmachung am 26.04.2011 kam aufgrund  der auch noch zufassenden notwendigen  Beschlüsse im Kreistag und im Rat der SgE zustande.

 

Der Rat hat  in seiner  Sitzung am 30.06.2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage Räsenberg  gem. § 3 (2) BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszugelegen.  Diese im BPlan-Entwurf vorgesehene Biogasanlage hat eine Größe

von 0,6 MW. Diese Größe und ggfs. auch höher  wird auch weiterhin von den Betreibern angestrebt.

Am 27.07.2011 wurde die öffentliche  Auslegung  gem. Beschluss des Rates  vom 30.06.2011 bekanntgemacht. Das Beteiligungs- und Auslegungsverfahren für die Bürger/Innen läuft ab dem 08.08.2011. Aufgrund dieses Verfahrens besteht für die Stadt  weiterhin die Möglichkeit,   z.B. bei der Größe der Anlage, der Ausdehnung, der Produktion gestalterisch einzugreifen.  

 

Am 20.07.2011 lag die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für eine  außenbereichsprivilegierte Anlage vor. Daraufhin haben die Betreiber mit der Baumaßnahme begonnen.

 

Zum  Standort der  bereits genehmigten außenbereichsprivilegierten Anlage nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB bis zu einer Größe von 0,5 MW teilt Herr Hohlfeld  mit, dass die erforderliche  Hofnähe von 300 m aus städtebaulicher Sicht (kompakte Gewerbeansiedlung u.a. mit IWM, WZT) etwas erhöht wurde. Auch aufgrund des vorliegenden Wärmekonzeptes (kurze Wege zur Schule, Schwimmbad usw.) wurde dieser Standort vom Landkreis vorgeschlagen.

Mit dem  Antragsverfahren nach § 35 (1) Nr. 6 im  April 2011 lag dem  Landkreis  eine Geruchs- und Schallprognose  vor.  Aufgrund dieser  Gutachten, die  in diesem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingereicht worden sind, ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Belange der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Anwohner  in irgendeiner Weise  beeinträchtigt werden. Die Werte für den der Biosgasanlage angrenzenden Bereich  werden nicht überschritten.

 

Eine direkte Information vom Landkreis an die Stadt erfolgte nicht, beantwortet Herr Hohlfeld die Frage von Rf  Zühlke. Einige Ratsherren haben sich persönlich  beim Landkreis informiert. Den sich informierenden Ratsmitgliedern hat Herr Hohlfeld angeboten, den Stand des Verfahrens und die Genehmigungsfähigkeit der Anlage im Rat zu erläutern. Von diesem Angebot wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Gesundheitliche Probleme durch die Biogasanlage für die Besucher der angrenzenden Sportanlage und Schule werden aufgrund der Messwerte von Herrn Hohlfeld nicht gesehen. 

 

Da es aufgrund  der anwesenden Bevölkerung  ausreichend Diskussionsbedarf  gibt, beantragt Rf Zühlke die Sitzung zu unterbrechen. 

 

Auf Anfrage von Rh Wedler teilt  Herr Hohlfeld mit,  dass es für die Stadt  im Vorwege möglich gewesen wäre, für dieses  Grundstück  ein Sondergebiet zu erlassen. Bis zur Rechtskraft  dieses Sondergebietes, hätte die Stadt die Möglichkeit gehabt,  eine Veränderungssperre zu erlassen. Dies wäre ein Weg gewesen, die  Anlage  an diesem Standort zu verhindern. Diese Beschlüsse hätten statt der Einleitungsbeschlüsse erfolgen müssen.

 

Rh Fröhlich stellt fest, dass es leider in diesem Verfahren ein  Informations-  und Kommunikationsproblem gab. Aufgrund der Genehmigung nach § 35 (1) Nr. 6  hatte die Stadt hinsichtlich des Standortes keine Möglichkeit, hier einzugreifen. Die Stadt kann lediglich im Rahmen des jetzt  laufenden  Bauleitplanverfahrens Festsetzungen beschließen.  Beide Verfahren sollten weiterhin parallel  laufen. 

Bedauerlicherweise wurde die Bevölkerung vom Baubeginn nicht unterrichtet.

 

Stv. Bgm Schneeberg ist der Ansicht, dass die Stadt Einfluss auf den Standort hätte nehmen können  Vom Landkreis wurde dieser Standort, wie  von der  Verwaltung gesagt,  nicht vorgeschrieben. Im laufenden Bauleitplanverfahren kann die Stadt  Einfluss auf Lärm, Geruchsbelästigung,  Anfahrtzeiten usw. nehmen und dadurch  die  Bedenken und Sorgen  der Anwohner  mit berücksichtigen.

 

Auf Anfrage von Rh M. Schulz teilt Herr Hohlfeld mit, dass die  Teilung (Gaserzeugung und BHKW an getrennten Standorten) einer Anlage möglich ist, wenn z.B. Messwerte zu hoch sind. Allerdings ist auch der Wartungsaufwand für eine geteilte Anlage höher.

 

Der Antrag von Rf Zühlke auf Sitzungsunterbrechung wird mit

 

12 Ja  Stimmen

 

angenommen.

 

Rh v.d. Bussche ist  bei der Abstimmung nicht anwesend.

Die Sitzung wird 20.10 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.

 

Stv. Bgm Schneeberg verlässt die Sitzung um 20.32 Uhr

 

Bgm Dr. Jastram  eröffnet die Sitzung um 21.00 Uhr.

 

Die Ausführungen und Diskussionen  werden vom Rat zur